Die Gewährleistung darf man nicht mit einer Garantie verwechseln.
Wenn der gewerbliche Verkäufer nicht als Verkäufer, sondern nur als Vermittler auf tritt, dann kann die Gewährleistung vom (privaten) Verkäufer komplett ausgeschlossen werden.
Wenn der Verkäufer kein Gebrauchtfahrzeug sondern ein "Bastlerfahrzeug" (oder ähnlich beschrieben und der Preis stimmt zu dieser Beschreibung) verkauft, dann gewährleistet er, dass dieses Fahrzeug zum Basteln taugt.
Wenn der Verkäufer den Käufer davon überzeugt, dass er dieses Fahrzeug nur dann zu diesem Preis verkaufen kann, wenn sich der Käufer als Gewerbetreibender aus gibt, dann kann auch die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.
Nicht jeder Mangel fällt unter die Gewährleistung, es sind ausschließlich die Gewährleistungsmängel. Dies sind ausschließlich die Mängel, die (unter anderem) nicht in Verbindung mit üblicher Alterung oder üblicher Abnutzung stehen; umgangssprachlich als "Verschleiß" bekannt.
Wenn sich nach 200.000 km Laufleistung sich die Zylinderkopfdichtung verabschiedet, oder Achsgelenke ausgegnaggelt sind, und ähnliches, das fällt dann eher nicht unter die Gewährleistung.
Derartige Dinge basieren auf "üblicher Alterung und Abnutzung" und sind der (einzige) Hintergrund, warum ein "sehr altes" oder "sehr benutztes" Fahrzeug auch nicht mehr sehr viel kostet.