Ich wäre hier (als Vater) sehr vorsichtig mit derartigen Ideen:
Es mag ja sein, dass man hier aus einer wie auch immer gearteten Sichtweise einen besonderen Schutz von Kindern ableiten will, aber das kann entweder ins Nichts führen oder einem selbst auf die Füße fallen.
Ein Richter oder auch Polizisten mögen in ihrer Bewertung frei sein, aber müssen immer die Einhaltung der Gesetze berücksichtigen und keine eigenen Gesetze machen.
In der StVO ist klar geregelt, dass bis zum 12ten Lebensjahr Kinder nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen, sondern auf dem Fußweg.
Ab dem 12ten Lebensjahr muss auf der Fahrbahn gefahren werden und damit sind sie Fahrzeugführer auf der Fahrbahn.
Hierfür gibt es ein paar einfache Regeln, die 13jährige auch ohne weiteres befolgen können - und auch müssen.
Es mag auch sein, dass hier, gemeinsam neben einer Freundin andere Prioritäten gesetzt werden, aber eines passiert dadurch ganz sicher nicht:
Es wird keine anderen Personen schuldig oder haftbar.
Eine Schuld (und damit Strafe) entstammt immer einem juristisch falschen Verhalten, hier hat sich die Autofahrerin aber nicht falsch verhalten.
Ich habe keine Ahnung, ob sie auf das Hupen hätte verzichten können (ich glaube es nicht), es war aber nicht unzulässig.
Eine Strafe oder "Standpauke" von den Jungs mit der Mütze wäre ungerechtfertigt, ohne jede rechtliche Begründung und würde damit ganz mächtig den Jungs in Blau auf die Füße fallen.
Ich glaube sogar, dass hier das Hupen angemessen war: Die beiden Mädels waren derartig in ihrem Gespräch vertieft, dass sie jeglichen Fahrzeugverkehr um sich herum vergessen haben - und von einem derartigen Verhalten geht eine eindeutige Gefährdung aus und ist ein "Wecken" ohne weiteres angemessen.
Was wäre denn passiert, wenn die beiden Mädels nicht durch das Hupen geweckt und entsprechend erschreckt worden wären, sondern durch einen überholenden Autofahrer. Und dann in der Lücke zwischen geparkten und selbst langsam fahrendem Fahrzeug miteinander kollidiert und gestürzt wären.
Wenn man hier tatsächlich einen moralisch motivierten Bogen mit Verantwortung ziehen würde, was würde denn ein derartiger Kreisbogen alles enthalten?
Wären da auch die Eltern mit drin, aufgrund ihrer Verantwortung für eine entsprechende Verkehrserziehung. Setzen sich Eltern mit ihren Kindern denn auch zusammen und erklären diese einfachen Verkehrsregeln, die auch ein Kind einhalten muss und auch ein Kind leicht versteht.
Und hier liegt tatsächlich ein Grund, warum man als Elternteil sich gewissen Handlungen gegen Dritte überlegen sollte:
Wer besondere Verantwortlichkeiten auch noch zusätzlich neben der StVO einfordert, der wird immer Fragen beantworten müssen, wie er denn mit den eigenen Verantwortlichkeiten als Eltern nur für den Bereich innerhalb der StVO umgegangen ist.
Das bekannte "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht, aber Eltern haften für ihre eigenen Tätigkeiten und auch für die Dinge, die sie nicht machen aber hätten machen müssen.
Was würde wohl das eine Kind sagen, wenn man es fragen würde, ob ein Elternteil sich mal mit ihr (dem Kind) zusammengesetzt hat und über das richtige Verhalten im Straßenverkehr geredet und auch geübt hat.
Was würden wohl denn - völlig zu recht - die Eltern des anderen verletzten Kindes so machen, wenn sie erfahren, dass hier Eltern ihr Kind auf die Fahrbahn gelassen haben, ohne eine entsprechende "Schulung" und aus dem dann resultierenden Fehlverhalten ihr Kind verletzt wurde?
Dass ein Kind trotzdem Mist baut, weil es andere Dinge im Kopf hat, dagegen wird man nichts machen können.
Jedoch kann man etwas machen, dass auch ein, sein Kind zumindest mal hört und versteht, was falsch und richtig ist.
Aber dass ein anderer Verkehrsteilnehmer eine Schuld hat, wenn ein Kind sich nicht so verhält, wie viele Erwachsene sich nicht mal verhalten können, das ist ein Irrtum.
Eine Strafe gegenüber dem Kind gibt es juristisch nicht. Auch die Eltern sollten nicht bestrafen, sondern dies zum Anlass nehmen, das Fehlverhalten dem Kind klar aufzuzeigen.
Kann man zwar auch lassen und sich wieder aus der elterlichen Verantwortung zur (Verkehrs-)Erziehung entziehen. Allerdings wäre es völlig unverantwortlich, gegenüber dem Kind die Schuld an dem Vorgang der Autofahrerin klar machen zu wollen.
Damit macht man dem Kind doch klar, dass sein Verhalten mit dem Nebeneinader-Fahren völlig korrekt war - und wird mit dem Wissen, dass die anderen aufzupassen haben, jedes mal aufs Neue immer wieder den gleichen Fehler machen.
Eltern zu sein ist ein Auftrag und wie jeden Auftrag kann man ihn gut machen und ein vernünftiges Produkt herstellen, oder seiner Aufgabenstellung nicht nachkommen.
Und eine platte Schuldzuweisung auf Dritte ist doch populär und deutlich bequemer, als selber sich aufzuraffen und dafür zu sorgen, dass zumindest von der eigenen Seite alles gemacht wurde, um das eigenen Kind so gut wie möglich vorzubereiten, damit es nicht schon allein aus reiner Unkenntnis irgendwelche Gefährdungssituationen selbst aufbaut.