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Wie lange ist die Gewährleistungsfrist / Garantie für eine Autolackierung?

A
anon62106179
August 13, 2008

Ist die Zeit gesetzlich geregelt, oder kann die Lackiererei frei darüber bestimmen?

A
anon58550229
August 13, 2008

Nennt sich "Sachmängelhaftung" und ist gesetzlich geregelt: Guggst Du BGB oder fragst Du Anwalt ... im Fall des Falles

Der Lackierbetrieb kann aber freiwillig gerne länger die Haftung übernehmen 😉

O
opelfan
August 13, 2008

§ 434 BGB, 24 Monate Gewährleistung, die ersten
6 Monate Beweislastumkehr, d. h., die Werkstatt muss nachweisen, dass sie nichts falsch gemacht hat.

A
anon32625740
August 13, 2008

Mal Butter bei die Fische.

Um was gehts, blättert der Lack ab oder kommt der Rost wieder durch??

A
anon18010486
August 13, 2008

@ andiearbeit: Eine verpfuschte Lackierung ist doch noch kein Grund, der Fragestellerin gegenüber persönlich zu werden?

A
anon18010486
August 14, 2008

Grundsätzlich gilt bei einem Werksvertrag die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung von 24 Monaten. Allerdings darf lt. Gesetz im Rahmen der AGB, diese Sachmängelhaftung auf 12 Monate eingeschränkt werden.
Garantie ist etwas ganz anderes, und ist eine freiwillige Leistung, ich glaube kaum, das der Lackierer Dir eine Garantie auf den Lack zugesichert hat.
MfG
rama