Normalerweise erhält der Fahrzeughalter über die Identifizierung des Nummernschildes das Knöllchen (Halterhaftung).
Wer die Strafe bezahlt, ist der Behörde egal, hauptsache es wird innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Es ist ja nichts ungewöhnliches, wenn die Oma für den Enkel bezahlt, oder der Ehemann für die Ehefrau oder umgekehrt.


























