Bitte keine eigenen Abläufe kreieren, da geht nur was in die Hose 😉
Das übliche Verfahren ist den genannten Links beschrieben:
Der aktuelle Halter (Fahrzeug ist zugelassen) oder letzte eingetragene Halter (Fahrzeug ist nicht zugelassen) geht zur Zulassungsstelle, beantragt eine Neuausstellung der ZB2 ("Brief"), gibt dort eine EE ab - die EE ist nur ein weiterer Zettel, den er dort unterschreiben muss - zahlt die Gebühren von etwa 80 Euro und kann nach ~6 Wochen die neue ZB2 abholen.
(Vorher bei der Zulassungsstelle anrufen, manche Behörden verlangen auch eine Verlustanzeige der ZB2 bei der Polizei. Sollte dem so sein, dann eben vorher zur Polizei)
Bei der Abholung der ZB2 kann man sich dann mit Nachweis einer gültigen HU eine neue ZB1 ("Schein") ausstellen lassen, kostet dann ~10 Euro - sofern das Fahrzeug aktuell zugelassen ist und man nicht nur die ZB2 sondern auch die ZB1 verschlampert hat.
Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, gibt es auch keine ZB1, denn das Ding ist der Nachweis der Zulassung. Allerdings kann man im Rahmen der Abholung der ZB2 das Fahrzeug auch gleich wieder zulassen.
Das ist dann das ganz gewöhnliche Zulassungsverfahren. ZB2 liegt ja dann vor, fehlt nur noch Nachweis aktuelle HU und die EVB (Versicherungsbestätigung).
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Alternative 1:
Der aktuelle bzw. zuletzt eingetragene Halter geht zur Polizei und macht eine Verlustanzeige, anschließend zu einem Notar und gibt dort eine EE ab. Diese EE sollte nicht nur den Verlust der ZB2 erklären, sondern auch gleich die uneingeschränkte Eigentümerschaft an den Fahrzeug.
Da will der Notar Geld für, je nach Arbeitsumfang zwischen etwa 60 Euro für eine reine Bestätigung der Abgabe und Prüfung der Personalien; aber auch ganz schnell 150 Euro oder mehr, wenn hier noch eine juristische Beratung notwendig ist.
Das passiert schon dann, wenn der Notar den Inhalt prüfen soll, ob das a) überhaupt eine korrekt formulierte EE ist, wie sie die Zulassungsbehörde benötigt, und b) nicht durch Formulierungsmerkwürdigkeiten auch gleich Haus und Hof mit übertragen wird.
Die EE ist Bestandteil des Kaufvertrags und der Käufer kann dann mit dieser "externen" EE und Kaufvertrag eine neue ZB2 beantragen. Das kann auch erst einige Monate nach dem Kauf geschehen.
Neubeantragung kostet dann auch wieder etwa 80 Euro und dauert etwa 6 Wochen, bis das Ding dann abgeholt werden kann. Hat man die ZB2 in den Händen, kann das Fahrzeug dann auch zugelassen werden.
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Alternative 2 ist der klassische Scheunenfund:
Opa hat daran immer herumgebastelt, nun ist er seit 5 Jahren tot und es muss mal ausgemistet werden. Keine Papiere, unklar, wer der letzte Halter war, niemand weiß nichts genaues.
Auch hier kann (sollte) der Verkäufer selbst eine Neuerteilung der ZB2 beantragen oder eine EE bei einem Notar abgeben. Eben mit dem Inhalt nichts zu wissen, außer dass man uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Hier kann dann der Käufer eine neue ZB2 beantragen, allerdings aufgrund der unbekannten Verhältnisse zur Zulassung und letztem Halter dauert die Neuausstellung deutlich länger, etwa 10-12 Wochen.
Sollte über die FIN keine ehemalige Zulassung (Zulässigkeit) zu finden sein, muss dann auch noch vor Ausstellung einer ZB2 eine Abnahme nach §21 StVZO ("Einzelabnahme") gemacht werden.
Natürlich kann der Käufer die Neubeantragung auch selbst machen, aber eine EE durch den (ehemaligen) Fahrzeughalter bzw. Eigentümer ist immer notwendig.
Allerdings ist das mit zusätzlichem Aufwand für Käufer und auch Verkäufer verbunden. Das geht dann auch nicht schneller, sondern kann auch länger dauern.
Für den Verkäufer wird das auch nicht unbedingt billiger, denn der gibt beim Notar eher mehr Geld für die EE aus, als wenn er selbst bei der Zulassungsstelle eine neue ZB2 beantragt.
Wenn man das alles zusammen fasst, dann hat der Käufer einiges an zusätzlichen Laufereien und das Risiko von Überraschungen, und für den Verkäufer wird das auch nicht billiger oder bequemer, wenn es von ihm korrekt gemacht wird.
Es sollte daher immer darauf gedrängt werden, dass der Verkäufer selbst erst die ZB2 besorgt, bevor es zum Verkauf kommt.
Es besteht ja die Möglichkeit einer Vertragsschließung in der Art, dass man hier eine Bedingung mit auf nimmt:
Der Verkäufer besorgt noch die ZB2 und wenn die nicht innerhalb 2 Monaten dem Käufer ausgehändigt wird, dann wird der Vertrag ungültig. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unter vollständiger Erstattung des Kaufpreises und aller nachgewiesen bisherigen Kosten des Käufers in Zusammenhang mit dem Erwerb, für zB. durchgeführte Reparaturarbeiten, Garagenmiete, ... wieder abzuholen.
Ich vermute allerdings, dass sich dann die Spreu vom Weizen trennt und sich der Verkäufer lieben einen anderen Käufer suchen wird, der das Fahrzeug auch ohne Papiere kauft.