Fiktive Abrechnung
Hallo,
mein Fahrzeug wurden durch ein Kind zerkratzt. Die Versicherung sagte mir, dass ich einen Kostenvoranschlage machen soll. Dies habe ich gemacht. ca400€(Brutto) Kosten. Alles der Versicherung eingereicht, die daraufhin sagte, dass der Schaden nicht von dem Trettrollen so entstanden sein konnte. Auf meinen Wunsch hat die Versicherung einen Gutachter kommen lassen. Dieser stellt mir nun ein Gutachten der über
1100€ (Brutto) fast 930€ (netto) beträgt. Jetzt möchte ich natürlich es mir auszahlen lassen, weil der Schaden "höher" ist wie gedacht. Wie soll ich mein Schreiben formulieren um an das Geld zu kommen? Denn die Versicherung hat gesehen das es wesentlich höher ist und hat gleich geschrieben, dass ich mein Fahrzeug zu der Werkstatt bringen soll wo ich meinen Kostenvoranschlag gemacht habe. Ich will aber unbedingt anhand des Gutachtens abrechnen was der Schaverständiger gemacht hat. Bitte um schnelle Hilfe.
Danke
Seb
Was soll ich machen ??? natürlich über Gutachten abrechnen .
Ja, aber wie formuliere ich mein Schreiben an die Versicherung das diese sich gezwungen fühlt über das Gutachten abzurechnen und nicht über den Kostenvoranschlag!
Vergiss es, Du stehst auf einem ganz schmalen Brett zwischen den 400 Euro und nichts, überhaupt nichts, nicht einen einzigen Cent.
Die Versicherung "gezwungen fühlen"? Wie könnte man Dich denn zwingen, für jedes Produkt immer mehr als das Doppelte bezahlen zu müssen?
Und was das "überhaupt nichts" an geht, lies Dir mal den §254 Abs.2 BGB durch.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html
oder bei Wikipedia den Artikel "Schadensminderungspflicht".
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht