Wo ist jetzt Dein Problem, auf den von mir genannten Link zu klicken und einfach nur zu lesen?
"§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis."
§ 7 Abs. 1 behandelt den Umgang mit Explosivstoffen im gewerblichen Bereich. Für die anderen Bereiche, den Nicht-gewerblichen Bereich, also das "Hobbyschrauben" ist dieser § 27 maßgebend. und da findet sich ganz unmissverständlich:
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, der benötigt eine behördliche Genehmigung. Da der sogenannte Gasgenerator eine Sprengkapsel ist, ist das Ding explosionsgefährlich - immerhin dessen einzige Existenzberechtigung.
Hast Du eine Genehmigung?
Die Rechtsfolge findet sich dann in §40 Abs.2 Punkt 3:
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. ...
2. ...
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__40.html
Wer in Deutschland an einem Airbag fummelt und keine behördliche Genehmigung hat, der kann dafür bis zu 3 Jahre in den Bau gehen - und das betrifft ausschließlich die Selbstgefährdung.
Sollten Dritte, zB. Mitfahrer, durch irgendwelche Basteleien gefährdet sein, dann sind es sogar 5 (fünf) Jahre.
Einfach den Absatz 3 von diesem §40 lesen:
"Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Links sind Direktlinks auf den Webserver des Bundesministerium der Justiz, es gibt nichts, was "amtlicher" im Internet ist.
Wo ist jetzt Dein Problem zu glauben, dass Hobbybastelei an Airbagsystemen sowohl verboten, wie auch Straftaten sind?
Eine ganz erhebliche Straftat, denn die Chance auf 5 Jahre bieten nicht allzu viele Missetaten.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass eine Reparaturanleitung kein Gesetzbuch ist und dass in England auch keine deutsche Gesetze gelten - das mit den 1.000 Jahren hat nämlich nicht geklappt.