Wenn dieser verlangte Preis - auch noch mit etwas Abstand betrachtet - realistisch zur gebotenen Ware ist, dann ist ja gut. Deine Fragestellung hörte sich nur etwas danach an, als wenn Du "das Superschnäppchen" gefunden hättest.
Usus als Bedeutung von "auch übliche Verfahrensweise" tatsächlich. Es gibt viele Leute, die auf alleiniger Basis der Werbeanzeige in mobile und Co "blind" einen Kaufvertrag abschließen.
Und aus Verkäufersicht auch nachvollziehbar, dass man lieber heute einen unterschrieben Kaufvertrag auf dem Tisch, als nächste Woche einen nachdenkenden Interessenten auf dem Platz haben möchte.
Dieser Vorschlag des sofortigen Kaufvertrags muss man eben aus diesem Blickwinkel sehen. Der Verkäufer lebt vom Verkauf und will das schnell erledigt haben - absolut legitim, und ist nun kein "Negativ-Merkmal" gegen den Verkäufer oder den Wagen(zustand).
Ein Verkäufer, der kein sonderliches Interesse und Ehrgeiz beim Verkauf zeigt, würde mich eher stutzig machen.
Dass man dies als "Gegenspieler" (Kauf-Interessent) auch anders, etwas langsamer haben möchte, ist genauso verständlich und legitim. Ein Interessent wird auch nicht zu einem vermutlichen Betrüger, nur weil er den Wagen ganz gerne vorher mal ansehen und zur Probe fahren möchte.
Dinge, die einem "komisch" vor kommen, einfach mal aus dem Blickwinkel der anderen Seite betrachten. Vieles wird dann plötzlich völlig nachvollziehbar und ist nicht mehr merkwürdig, sondern der natürliche und legitime Existenzhintergrund von demjenigen.
Die Dinge, die dann jedoch immer noch "komisch" bleiben, darauf sollte man dann besonderes Augenmerk richten.
Es gibt eine grobe Richtlinie für derartige Situationen:
- Vorvertrag mit Anzahlung ohne Festlegung eines Kaufpreises
Hier sollten die möglichen Gründe für einen Rücktritt vom tatsächlichen Kauf sehr weiträumig gefasst werden, damit man bei Nichtgefallen oder auch schon ausreichend großem "unguten Gefühl" wieder raus kommt.
Die bei Rücktritt dann verfallende Anzahlung sollte so hoch gewählt werden, dass die entstehenden Kosten für den Verkäufer, wenn es nicht zu einem Kauf kommt, auch abgeglichen werden.
Der hat durch ein Nicht-Zustandekommen eines Kaufes schließlich Kosten, immerhin müssen dann wieder neue Verkaufsannoncen geschaltet werden, ein tatsächlicher Verkauf verzögert sich und bringt ihm Zinsverluste, ...
dann wird aus dem Vorvertrag ein Kaufvertrag mit Festlegung von Kaufpreis und eventuell noch auszuführenden Nacharbeiten und Terminfestlegung zur Abholung mit entsprechend hoher (zweiter) Anzahlung.
und dann letztendlich bei der Fahrzeugabholung die Überprüfung, ob alles entsprechend dem Kaufvertrag erfüllt wurde, alle Papiere vorhanden sind und dann (dann erst) gibt es Ware (Fahrzeug, Schlüssel, Papieren) gegen die Restsumme.
Das nur als grobe Richtlinie, wie so ein Geschäft ablaufen kann und für beide Seiten auch "ehrlich" und "gleichberechtigt" sein kann.
Aber Verträge sind immer frei verhandelbar, somit sind Abweichungen problemlos möglich, so lange sich beide Beteiligten auf irgendwas einigen können.
Aber wie schon geschrieben - es gibt keinen im Vorfeld möglichen Schutz gegen Betrug. Verkäufer wie auch Käufer haben an jeder Stelle im Ablauf immer die Möglichkeit, den anderen zu belöffeln - sofern man dies denn möchte.
Ohne Vertrauen geht es nicht, bei keinem Geschäft. Hat man es nicht, dann muss man es lassen.