Da ich Wenigfahrer (max. 5 Tkm/a) und überwieg. innerstädtisch unterwegs bin, ließ ich über meine Werkstatt in 04/2012 einen Satz Kumho-Ganzjahresreifen besorgen und aufziehen. Der erste platzte gleich einen Monat später bei einer Autobahnabfahrt und meine Werkstatt ersetzte ihn durch einen neuen auf Kulanz/Garantie. In 12/2012 passierte es wieder; dieses Mal bemerkte ich den Platten auf dem Kunden-Parkplatz nach getätigtem Einkauf. Ich erhielt wieder einen neuen Reifen derselben Sorte auf Garantie. Zwei von vier Reifen innerhlab von 8 Monaten bei weniger als 3 Tkm finde ich schon bedenklich und habe nun kein Vertrauen mehr, was die Sicherheit anbelangt. Hab ich denn noch ein Rückgabrecht der 4 Reifen oder muss ich diese behalten?
2 von 4 Ganzjahresreifen innerh. 8 Mon. geplatzt. Rechtsanspruch?
Das war schon immer so an seiner Lebensversicherung soll mann nicht sparen. Auch nicht mit billigen Reifen . Ein ganzjahresreifen ist immer nur ein Kompromiß für die Stadt aber weniger für die BAB
Da die kaputten ersetzt wurden, sehe ich für die
beiden anderen eine Chance nur, wenn sie auch
kaputt gehen (platzen, oder Lauffläche sich löst o.ä.).
Warum sollte der Händler wenig gebrauchte, aber
sonst heile Reifen zurücknehmen? Vielleicht, wenn
daraufhin gleich bei ihm mit kleinem Preisnachlass
4 Reifen anderer Marke gekauft werden.
Gleich zwei defekte Reifen eines Markenherstellers? Sonderbar.
Ich sehe da eher heftige Fahrfehler als Ursache: Parken mit halbem oder weniger Reifenbreite auf dem Bordstein, deutlich zu wenig Reifendruck, schräg über'n Bordstein gebrettert....? Reifen "platzen" heute nicht einfach so, wir sind nicht mehr in den 1920ern.























