Zitat:
"Wenn der Verkäufer das Auto nicht bezahlt hat ist das doch nicht sein Eigentum?"
Warum denn nicht?
Ein klassischer Kaufvertrag regelt ZWEI Eigentumsübertragungen:
- Du gibst mir Dein Auto
- Ich gebe Dir mein Geld
Gibst Du mir dann Dein Auto, ist Deine Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllt, das Auto ist dann mein Eigentum, so wie Du es im Vertrag zugesichert hast.
Jetzt gebe ich Dir aber nicht mein Geld, meine Verpflichtung aus dem Vertrag ist damit nicht erfüllt, aber deshalb wird weder der Vertrag noch Deine Handlung aus diesem Vertrag nicht ungültig.
Das Auto ist "meins", mein Eigentum und Du bekommst noch Geld von mir, da ich meinen Teil des Vertrags noch nicht erfüllt habe, noch erfüllen muss.
Im Vertrag steht nicht, dass ich in diesem Fall, also bei Nichtzahlung, das Auto zurückzugeben habe, es steht auch nicht drin, dass ich erst durch Zahlung auch Eigentum daran erhalte, der sogenannte "Eigentumsvorbehalt".
Man kann natürlich derartige Klauseln zusätzlich vereinbaren, aber wenn man sie nicht vereinbart hat, dann gibt es sie auch nicht.
Das Auto ist meins und bleibt auch meins und Du hast "nur" aus dem Vertrag einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Geldbetrags.
Das Prinzip "Geld-gegen-Ware" ist nicht nur ein Spruch aus Opas Zeiten, sondern ein ganz wichtiges Element:
So lange der eine nicht das Geld hat, muss der auch nicht das Fahrzeug herausrücken, aber in dem Moment, wenn man das Fahrzeug herausrückt, hat man u.U. eine riesen Rennerei um das Geld zu bekommen.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, wegen Nichtzahlung - Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen - den Vertrag für Unwirksam zu erklären zu lassen, aber das dauert vermutlich noch länger.
Durch den bestehenden Vertrag ist eindeutig geregelt, dass Du Geld bekommst, es kann sofort der Mahnbescheid beantragt und dann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Anders herum muss erst der Kaufvertrag durch ein Gericht für ungültig erklärt werden, dann die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt und dann kommt erst der Gerichtsvollzieher und holt das Fahrzeug - und danach geht dann das Gezanke über gefahrene Kilometer, irgendwelche neue Beulen, ... los.
Bei Diebstahl ist die Sache eindeutig, an Diebesgut kann kein Eigentum erworben werden, somit stellt sich keine Frage oder Prüfung nach eventuellem Eigentum.
Aber zum Diebstahl gehört das Stehlen, ein unerlaubtes Wegnehmen. Hier hat aber nicht B dem A das Fahrzeug unrechtmäßig weggenommen - Karre aufgebrochen, kurzgeschlossen und abgehauen - hier hat A dem B das Fahrzeug nicht nur freiwillig übergeben, sondern weil A sich sogar noch mit dem Kaufvertrag zur Übergabe verpflichtet hat.
Bliebe noch die Unterschlagung. Bedeutet, dass ich etwas aufgrund eines Vertrags erhalte und nach einer bestimmten, vertraglich vereinbarten Zeit zurückgeben muss - es aber nicht zurück gebe.
Der Mietwagen, den ich ordnungsgemäß bei Sixt anmiete, aber am nächsten Tag nicht zurückgebe, und einfach behalte oder auch verkaufe.
In dem konkreten Fall hier ist das alles ein wenig verworren. Einen Kaufvertrag schließen und dann die Ware nicht bezahlen ist eine gewöhnliche Privatzankerei, reines Zivilrecht.
Dass sich hier die Polizei einmischt, ist schon sehr komisch. Die Jungs kommen auch nicht angeritten, wenn Du die Waschmaschine aus der Versandhausbestellung nicht bezahlt hast.
Hier muss tatsächlich ein Diebstahl oder Unterschlagung existieren und nicht nur "noch nicht vollständig bezahlt",
oder hier hat der Vor(vor)besitzer einen ziemlichen Blödsinn bei der Polizei erzählt, dass die von einer Straftat ausgehen und dann loslaufen mussten - und damit nun auch noch eine Staatsanwaltschaft erst mal ein Verfahren eröffnet, prüft und in ein paar Wochen dann einstellt (oder auch nicht).


























