Selbst wegschaffen oder abschleppen lassen?
Ich habe meinem mittlerweile Ex-Freund Anfang November erlaubt, seinen aufgebrochenen, abgeschleppten Wagen in meiner Garage vorübergehend unterzustellen, bis er eine andere Unterstellung hat. Kurze Zeit danach habe ich mich von ihm getrennt und seitdem habe ich ihn mehrmals aufgefordert, seinen Wagen abzuholen, zuletzt mit Fristsetzung zu Ende Februar. Es kam keinerlei Reaktion. Nun habe ich den Wagen aus meiner Garage geschoben und ihn nochmals zur Abholung aufgefordert, aber es passiert nichts. Die Heck- und Beifahrerscheibe des Wagens sind eingeschlagen und er hat keinen TÜV mehr, ist aber noch angemeldet. Meine Frage nun: meine Idee war, den Wagen wieder zum Laufen zu bringen und ihn irgendwo im Dorf auf einem öffentlichen Platz zu stellen, ich denke, die Polizei würde sich schnell drum kümmern. Hauptsache runter vom Grundstück. Die Variante fänd ich am besten. Könnte ich damit Ärger und möglicherweise auch Strafe bekommen, wenn ich bei der Abstellung erwischt werde? Ich bin ja nicht Halter, sondern er. Eigentlich doch nicht, oder? Oder muss ich wirklich den Weg gehen und den Wagen abschleppen lassen? Die Abschleppkosten müsste ich ja wohl tragen, richtig? Weiß jemand, mit wie viel ich ungefähr rechnen müsste? Wie siehts mit den Standgebühren aus? Muss er oder ich zahlen?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Stell das Ding auf die Strasse und ruf das Ordnungsamt an, dass dort ein offenes Auto steht.
Fertig.
Die erste Antwort ist mal wieder die Beste - wenn du mit der Karre mit abgelaufenem TÜV fährst, kannst du belangt werden, weil der Fahrer auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, blah und Keks.
Also raus schieben, anrufen, Problem gelöst. Und du sparst dir den Aufwand, da irgendwas zum Laufen bringen zu müssen.
Blödsinn, damit schießt sie sich doch selbst ins Knie.
Ich würd' das Teil verschrotten lassen
Das Problem an der Sache ist, ich wohn nur zur Miete, d.h., das Grundstück gehört mir nicht. Noch dazu wohn ich recht abgelegen, sprich bis zur nächsten öffentlichen Strasse und einem geeigneten Abstellplatz müsste ich den Wagen fahren. Schieben wäre praktisch unmöglich. Hab eben nur Angst, dass ich mir damit Ärger einhandeln würde, würd ich beobachtet und/oder erwischt werden dabei. Oder vielleicht, dass es im Nachhinein zu mir zurückverfolgt werden kann.
ja fährt es denn noch?
Es ist halt dein eigenes Risiko - ich bin auch schon mit einem abgemeldeten Auto um den Block gefahren .. man sollte sich halt nicht unbedingt erwischen lassen
Ich möchte dir aber zu nichts illegalem raten - daher sage ich, lass' es lieber.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie lange der TÜV abgelaufen ist; meines Wissens kann man zwei Monate straffrei überziehen. Und mit einem beschädigten Auto fahren darfst du solange, wie das Auto Verkehrssicher ist und du weder dich, noch andere in Gefahr bringst.
(eine eingedrückte Türe gefährdet nicht unbedingt die Sicherheit).
Grüße
Das Auto müsste nur überbrückt werden, was sich bislang jedoch als nicht möglich erwies, total verbaut, dann läufts wieder. Und ich würds ja nicht am Tag umstellen, sondern bei Nacht und Nebel. Er ist noch angemeldet, TÜV hat er schon seit gut einem Jahr nicht mehr, bis zum Einbruch ins Auto im Oktober 2012 (Beifahrerseite und Heckscheibe) stand er auch auf ner öffentlichen Strasse. Nach dem Einbruch wurd er abgeschleppt und ich war so doof und hab angeboten, das Auto vorübergehend bei mir unterzustellen. Und seitdem reagiert er auf gar nichts mehr und seine Karre steht immer noch bei mir. Sehs nur nicht ein, den abschleppen zu lassen, um hinterher auf den Kosten sitzenzubleiben. Er muss nur langsam weg, bevor ich mit Nachbarn oder Vermieter Ärger krieg.
Aber ist es denn möglich, dass es im Nachhinein zurückverfolgt werden kann, wer das Auto da hingeschafft hat und ich dann ne Strafe kriege, weil ich ein Auto, dessen Halter ich jedoch nicht bin, irgendwo abgestellt hab? Kann ja auch behaupten, ich hätte ihn aufgeladen und umgestellt. Kann mir doch dann niemand nachweisen, oder? Und mein Ex würde ja dann auch Bescheid von mir bekommen, wo er seinen Wagen abholen kann.
Ich würd das Ordnungsamt und/oder die Polizei anrufen und den Sachverhalt schildern, so wie du es hier schon getan hast.
Das du deinem Ex-Freund eine angemessene Frist zur Abholung seines Fahrzeugs gesetzt hast und es bisher keine Reaktion gab, kannst du ja wahrscheinlich schriftlich nachweisen ... ich schätze Ordnungsamt und/oder Polizei werden das Auto dann abschleppen lassen und sich dann schriftlich bei deinem Ex melden.
Raus damit aus der Garage und Ordnungsamt, oder
Polizei benachrichtigen. Nicht selbst das Ding zum
Laufen bringen und woanders abstellen!!!! Das kann
Dir nur selbst schaden!!! Du gerätst zumindest in den Verdacht, mit einem nicht verkehrssicheren
Auto (TÜv abgelaufen) ohne Erlaubnis des Halters
gefahren zu sein.
Aufgebrochene Autos werden von der Polizei
(kostenpflichtig) sichergestellt. Dh.die benach-
richtigen einen Abschleppdienst, der holt das
Ding da ab und stellt es auf einen bewachten
Platz. Evtl. wird vorher versucht, den Halter zu benachrichtigen, wenn das nicht klappt, wird abtransportiert und dann der Halter benachrichtigt. Kümmert er sich nicht, zahlt er obendrein Standgebühren, nach gewisser Zeit kommt
das Ding in öffentliche Auktion.
So jedenfalls läuft das hier ab. Nicht selber
fahren!!!!
Ok...danke...dann versuch ich es über den Weg. Sehs nur leider schon kommen, dass ich selbst abschleppen lassen muss.
Falls das Ordungsamt/Polizei - wie von vein und hballerstedt vorgeschlagen Dir nicht helfen können dann würde ich den Wagen umsetzen.
Du schreibst:
"...sprich bis zur nächsten öffentlichen Strasse und einem geeigneten Abstellplatz müsste ich den Wagen fahren."
Das kannst Du ja machen, - solange es Privatgrund ist spielt es keine Rolle ob der Wagen TÜV hat oder angemeldet ist oder nicht.
Wenn Du den Wagen zum laufen bekommst dann würde ich Ihn bis kurz vor Beginn der öffentlichen Straße fahren.
Dann den Restweg bis zu einer Stellmöglichkeit eben schieben.
Dann SOFORT den Ex informieren wo sein Fahrzeug sich aktuell befindet.
Dabei auf Zeugen achten die dabei sind wenn Du ihm die Standplatz-Info gibst - nicht das es von ihm plötzlich heißt er hätte nix gewusst!
Letztlich ist er als eingetragener Halter dafür verantwortlich das der Wagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwindet.
Man wird also wenn er die Kiste auf der Öffentlichen Straße einfach stehen lässtzuerst mal auf Ihn zurück greifen.
Wenn er dann was von Dir will dann muss er das erst mal durchsetzen, und das würde Ihm meiner Meinung nach schwerfallen.
Immerhin wahrst Du mit der Entfernung des Fahrzeuges ja nur Deinen Besitzstand und Deine Hausrechte.
Voraussetzung für das Ganze ist natürlich das Du Deinem Ex VORHER eine angemessene Frist gesetzt hast bis wann er den Wagen abzuholen hat.
Am besten mit Übergabe-Einschreiben mit Rückschein und das Schreiben selbst sowie dessen Kuvertierung und Versand mit Zeugen erledigen, - nicht das der Depp dann noch behauptet Du hättest Ihm nur ein leeres Blatt gesendet um Ihn zu ärgern...ist alles schon vorgekommen.
Wenn er dann nicht reagiert dann würde ich die Karre wie oben beschrieben auf die Straße stellen.
Blecky
Genau so siehts aus.
Die ganze Sache wird hier nur unnötig kompliziert gemacht.
So siehts aus !!
Kostet aber, gelle?
Warum? ist doch nicht ihre Karre.
Muss ich mich dann doch noch mal zum Schutz der Fragestellerin einmischen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
Hier läuft ein Rosenkrieg und Ihr macht Vorschläge, die nicht unerhebliche Straftaten sind, die die (spätere) Täterin mittels Einschreiben/Rückschein ankündigen, dann mit möglichst vielen Zeugen auch noch begehen soll und dann auch noch OA oder Polizei dazu holen soll - ganz tolle Ratschläge.
Das hier ist rein Zivilrecht, das interessiert weder Polizei noch OA. Hier läuft ein Parallelthread, wo eine übereifrige Politesse ein Knöllchen auf einem Privatgrundstück verteilt hat.
Einfach mal kurz nachdenken, welche Antworten dort gegeben wurden und ob dies hier nun etwas anderes ist und die Polizei oder OA eingreifen wird. Aber wozu denn nachdenken, Hauptsache irgendwas schreiben um den ritterhaften Helfer zu spielen und wenigstens in einer Virtualität mal cool zu sein.
Ausgenommen das Fahrzeug taucht plötzlich im öffentlichen Straßenbereich auf, dann wird es schon für Polizei und OA interessant. Aber nicht wer der Halter ist, sondern wer es da hingebracht hat, denn vorher stand es ja völlig legal auf einem Privatplatz - Stichworte sind hier ausführender Täter und Verursacherprinzip.
Es gibt immerhin reichlich Zeugen, wo es vorher war und eine Geschichte mit dem großen Unbekannten, der die Garage aufgebrochen hat, nur um einen ziemlichen Schrottwagen auf die Straße zu rollen, ... wer soll das glauben?
Und wenn irgendwelche Leute meinen, ihre privaten Streitigkeiten zu einem öffentlichen Problem mit (unnötiger) Arbeit für die Polizei und Kosten für den Steuerzahler zu machen, darauf reagieren Polizei und Staatsanwaltschaft auch nicht sonderlich großzügig - mal abgesehen vom daraufhin folgenden Strafmaß, das wird schon eher unter dem Begriff "großzügig" fallen.
Hier steht eventuell, je nach Fahrzeugzustand auch eine illegale Abfallentsorgung von Sondermüll im öffentlichen Straßenbereich in der Fragestellung.
Hier ist der Ex-Er einzig und allein daran interessiert, der Ex-Sie ordentlich Stress zu machen, und Ihr habt nichts Besseres zu tun, als auch noch der Es-Sie eine ganze Handvoll Straftaten vorzuschlagen.
Hier braucht der Ex-Er nur einen Anruf bei der Polizei zu machen und die Ex-Sie bekommt eine Vorstrafe von deutlich über 90 Tagessätzen, die dann für die nächsten 10 Jahre auch im "kleinen" Führungszeugnis stehen wird. In dem "für Behörden" bis der Deckel zu gemacht wird.
Verschrotten lassen?
Sie ist nicht Eigentümer, somit ist das dann eine Unterschlagung (Straftat) und ist dann auch noch voll schadensersatzpflichtig für den Fahrzeugwert gegenüber dem Ex.
Umsetzen lassen?
Kann man ja machen, aber dann auf eigene Kosten und wohin? Öffentlicher Straßenbereich geht nicht und auf einem privaten Stellplatz muss man Miete zahlen.
Kann man zwar versuchen wieder einzuklagen, wird aber ohne Anwalt scheitern, also kann man auch gleich zu einem Anwalt.
@Schnattchen:
Einige Dich mit Deinem Ex oder gehe zum Anwalt.
Einen anderen Weg, ohne dass Du dir selbst dabei das Genick brichst, insbesondere in der Einhaltung von "gut gemeinten Ratschlägen" gibt es nicht.
Du hast es Dir leider durch Deine Gutmütigkeit selbst eingebrockt und Du muss da auch selbst hindurch und wieder raus.
Den Wagen irgendwo hinstellen, damit er zu einem Problem von Anderen wird, wird sehr wahrscheinlich zu einem Problem für Dich werden, dagegen ist das jetzt nur Kinderkram.
@den Rest
Wenn Ihr keine Ahnung von juristischen Sachverhalten habt, dann gebt keine Ratschläge. Auch was hier vielleicht gut gemeint ist und aus irgendwelchem falsch geleiteten Heldensyndrom stammt, ist tatsächlich nur eine Anstiftung zu gleich mehreren Straftaten gewesen.
Hier in dem Zusammenhang eines klassischen Rosenkriegs, wo ein Ex-Er sehr wahrscheinlich nur auf Fehler seiner Ex-Sie wartet, sind derartige Vorschläge nur ein Elfmeter ohne Torwart für ihn - verkürzt auf einen Meter bei dreifach vergrößerten Tor.
Viel Spaß noch zukünftig - Ihr werdet so manchem Fragesteller noch richtig Freude bereiten, wenn der tatsächlich so manchem Eurer Expertenratschläge folgen sollte.
Blecky: ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug darf auch nicht über die Straße geschoben werden.
Der Ex ist fein raus, weil er das Auto nicht bewegt hat.
Schnattchen: Lass den Blödsinn.
Du kannst den Wagen auch nur auf ein Privatgrundstück abschleppen lassen und nicht - auf gar keinen Fall - auf öffentlichem Grund abstellen oder bewegen.
@auchnichtmehrda:
Danke für deine sehr ausführliche Nachricht.
Aber nur, um das klarzustellen: ja, du hast Recht mit deinen Ausführungen. Wüsste ich nicht selbst oder würde es mich nicht interessieren, dass ich möglicherweise rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte, würd ich bei der Umsetzung erwischt, hätt ichs schon lang gemacht. Dann hätt mein Ex vielleicht reagiert. Ich habe ihn x-Mal kontaktiert, tws. kam keine Reaktion und wenn, dann wurde ich vertröstet. Der letzte Kontakt war Anfang Januar und trotz zweier erneuter Aufforderungen passiert nix. Dachte, ich kann ihn jetzt mal wachrütteln, wenn er merkt, ich mach ernst, angefangen damit, dass ich die Kiste aus der Garage holte, in die er übrigens auch viel Geld gesteckt hat, da getunt. Aber nix. Natürlich holt man sich Meinungen ein, da der eine so argumentiert, der andere so. Ich wollte hier keinesfalls eine Rechtsberatung, nur verschiedene Meinungen, nicht nur auf diesem Forum. Und leider werde ich den kostenungünstigen Weg einschlagen und die Kiste auf eigene Kosten abschleppen lassen und später bei ihm versuchen, die Kosten zurückzuholen. Ich bin nicht dumm und riskiere eine Vorstrafe. Wollte nur wissen, was Andere dazu sagen. Letztlich hab ich eh befürchtet, dass ich den Abschlepper bezahlen muss, sonst steht die Karre noch 10 Jahre hier auf dem Hof. Für alles andere bin ich zu ängstlich und vernünftig, obwohl das der einfachere Weg wär. Aber bei meinem Glück würd ich noch erwischt werden.
Also nichts für ungut, bin dankbar für jeden Rat, auch für deinen.
LG
Na dann zähle doch die Straftaten mal auf.
Meines Wissens ist das Auto noch angemeldet, darf also draußen stehen - wenn du mich korrigieren willst dann bitte ohne persönliche Angriffe.
Achso im Übrigen führen wir keinen Rosenkrieg. Letztlich hat er nur ne Dumme gesucht, die bereit ist, seine abgeschleppte Kiste vom Aufbewahrungshof auf ihr Grundstück zu verlagern. Aber so ist er schon immer gewesen, denn im Nachhinein hab ich erfahren, dass er kriminell ist. Und da ich ihm jetzt schon seit Mitte November hinterherrenne und ihn immer und immer wieder anschreibe (zuletzt am Samstag) und trotzdem keine Reaktion kommt, muss ich langsam eben was machen. Und zwar nicht, um ihm einen reinzudrücken, sondern um mit dieser leidigen Geschichte, ihm, abzuschliessen. Will ja vielleicht irgendwann auch mal umziehen? Soll ich die Karre dann mitnehmen? Wohl kaum. Also nochmal, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werd den (wie von mir bereits befürchtet) legalen Weg gehen.
Kann man das so vergleichen? Wie unten erwähnt - so lange die Kiste noch angemeldet ist, darf sie doch auffer Straße stehen. Und um den TÜV muss sich meines Wissens der Halter kümmern. Oder?
das hättest du mal zu mir sagen sollen. Glaube aber das Catchrisblau das eher als Joke gemeint hat, wie auch der Smiley beweist. Wie mein Kommentar auch gemeint hat. Himmel, muss man denn hier jedes Wort auf die Golfwaage legen?
PS: Haha, Wortspiel!
Sehr ausführlich, danke dafür. Wieder was gelernt.
Wenn Du mal umziehen solltest, dann musst Du den Wagen sogar noch mitnehmen. Der steht in der von Dir angemieteten Garage und ist damit exakt das Selbe, wie Dein Bett oder Wohnzimmerschrank.
Hier hilft einzig der Weg zu einem Anwalt, wenn es nicht zu einer gütlichen Einigung kommt:
Aufforderung zur Räumung, Klage auf Räumung, Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerung
oder auch eventuell Nutzung Deines Vermieterpfandrechts, ein wenig juristische Trickserei und der Wagen kann von Dir versteigert werden, um (zumindest einen Teil) Deiner Kosten wieder rein zu bekommen, sollte der Ex über kein pfändbares Vermögen oder Einkünfte verfügen.
Aber hier ist viel juristisch zu prüfen, kann vermutlich einige Ausgaben in Vorkasse bedürfen und kann eventuell auch noch einige Monate dauern.
Aber anders wirst Du den Wagen nicht los, und nicht vergessen: Du haftest für den Wagen, wenn da was passiert. Verliert das Ding Motoröl, dann wird das für Dich teuer. Der Vermieter der Garage wird sich dann zur Schadensbeseitigung an Dich wenden.
Hallo,
es tut mir leid, dass du in dieser schwierigen Situation steckst. Da du nicht der Halter des Wagens bist, würde ich dir empfehlen, den Wagen professionell abschleppen zu lassen. Es gibt viele Abschleppdienste, die sich auf diese Art von Problemen spezialisiert haben, zb. https://www.abschleppdienst-zueri.ch/ . Diese Dienste werden sich um alles kümmern und dich vor möglichen Problemen und Strafen bewahren.
In Bezug auf die Kosten, diese variieren je nach Entfernung und dem Zustand des Fahrzeugs. Es ist am besten, ein Angebot von einem ortsansässigen Abschleppdienst einzuholen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten. In Bezug auf Standgebühren, müsste das dein Ex Freund zahlen, da er der Halter ist und er dafür verantwortlich ist, das Auto abzuholen.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich sind. Bitte zögere nicht, weitere Fragen zu stellen.
Viele Grüsse
Ruedi Langstrasser
Wozu denn bitte den ollen Kram ausgraben? Das ist 10, in Worten: zehn Jahre her und der Käs' längst gegessen.