Fahren ohne Kennzeichen (Nummernschilder) käme nur dann in Betracht, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, aber das Kennzeichen nicht am Fahrzeug angebaut.
Also der Klassiker, wenn einem die Nummernschilder gestohlen wurden, oder auch in der Waschanlage abgerissen wurden, ... und dann mit dem Wagen gefahren wurde.
Hier wird vermutlich der Wagen nicht zugelassen gewesen sein, das beinhaltet üblicherweise auch, dass der Wagen nicht versichert war.
Somit ein Straftatbestand und üblicherweise etwa 30 Tagessätze und 6 Punkte in Flensburg - unter Jugendstrafrecht dann entsprechend 30 Sozialstunden statt den Tagessätzen.
Mit den Punkten dann auch Probezeitverlängerung und Nachschulung.
Sollte hier tatsächlich von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Angebot gemacht werden, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird, dann sollte man sich überlegen, ob man dies annimmt.
Auflagen bedeutet, dass man eine Strafe leisten muss, zB. Geldbuße, dann allerdings das Verfahren eingestellt wird.
Wird das eingestellt, dann gibt es auch keine Verurteilung, ohne Verurteilung keinen Schuldspruch und damit keine Punkte, keine Verlängerung, kein Aufbauseminar.