Auto verkauft - jetzt angeblicher Schaden. Was tun?
Hallo Leute,
ich habe mal wieder eine rechtliche Frage...
Folgende Situation:
Ich habe im July 2012 für 2300 Euro ein Auto gekauft, dieses bis März 2013 gefahren und für dasselbe Geld wieder verkauft. So weit so gut.
Im Kaufvertrag habe ich alle Mängel die mir bekannt waren eingetragen, wie z. B. Lackschäden, Rostbefall, Unfallschaden hinten links, Radlager fällig, usw.
Heute (10 Wochen nach dem Verkauf) hat sich der Käufer gemeldet und gesagt, er hätte das Auto von einem Gutachter prüfen lassen (aus welchem Grund auch immer) und es sei ein verschwiegener Unfallschaden (angeblich Rahmen-Totalschaden, das Auto hätte einen Wert von 300 Euro anstatt 2300 Euro lt. Gutachter) vorhanden.
Daraufhin versicherte ich ihm, das Auto sowohl als Unfallfrei gekauft zu haben und auch selbst damit keinen Unfall gehabt zu haben - er meinte ich hätte Ihm den Unfall absichtlich verschwiegen und ich sei nun belangbar. Auch verlangte er die Herausgabe der Kontaktdaten des Vorbesitzer (also von dem Ich das Auto gekauft habe) - ich hab' sie ihm nicht gegeben.
Nachdem er sich etwas beruhigt hatte, meinte er, auch wenn Ich keinen Unfall verursacht hätte, habe ich wohl ein Interesse daran den Vorbesitzer zu belangen, da er uns ja angeblich alle betrogen hat.
Ich habe daran aber kein Interesse, da ich mich nicht betrogen fühle und auch immer sehr zufrieden mit dem Auto war.
Nun meine Frage; Was hat der Käufer gegen mich in der Hand, bzw. in wie weit sollte/muss ich Aktiv werden? - auch was den Vorbesitzer anbelangt?
Es waren definitiv alle mir Bekannten Schäden im Vertrag angegeben, zumal auch die üblichen Klauseln, wie 'Privatverkauf, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, gesehen wie gekauft' drinstehen.
Ich dachte ich frag zuerst mal hier, bevor ich meinen Anwalt konsultiere.
Dazu kommt noch, dass der Käufer bereits (sagt er) 700 Euro in Reparaturen investiert hat. Könnte er auf Rückabwicklung plädieren ? Hätte er da eine realistische Chance ?
Ich bin normalerweise niemand, der sich schnell aus der Ruhe bringen lässt. Aber ich verkaufe alle meine Autos immer guten Gewissens und möchte keinen unnötigen Aufwand für eine Sache mit der ich gar nichts zu tun habe, betreiben.
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße catchrisblau
[Zitat]
Dazu kommt noch, dass der Käufer bereits (sagt er) 700 Euro in Reparaturen investiert hat. Könnte er auf Rückabwicklung plädieren ? Hätte er da eine realistische Chance ?
[ZitatEnde]
DA hat er schon mal grad zweifach! KEINE Ansprüche gegen Dich; er hätte VOR Reparatur eine Mängelanzeige an Dich richten müssten UND Dir die Möglichkeit einräumen müssen, das Fahrzeug in eigener Regie reparieren zu lassen bzw. selbst zu reparieren.
ZUDEM:
Der auch von IHM, dem Käufer unterschriebenen Kaufvertrag ist die Gewährrleistung Deinen Angaben zu Folge jedoch ausgeschlossen und das Fahrzeug gekauft wie gesehen in sein Eigentum übergegangen .. UND Du bist ja privater?! Verkäufer gewesen.
Dann hätte er VOR Abschluss des Kaufvertrages einen Gebrauchtwagencheck beim "Gutachter" lach durchführen lassen sollen.
.. besser wäre für weit unter hundert Euro Einer bei TÜV/Dekra gewesen ^^
Den Vorbesitzer musst Du ihm auch nicht mitteilen; würde ich auch nicht tun. Vielleicht will er ja nur wissen, wie viel Du am Wiederverkauf nach recht kurzen 8 Monaten (Winterauto?!) Halterzeit "verdient" hast ... oder er versucht jedtzt krampfhaft herauszufinden, warum Du das Auto nur recht kurz gefahren bist, weil er z.B. in seinem kranken Hirn einen "versteckten Schaden" vermutet - daher vielleicht auch die "Gutachtergeschichte"
In meinen Augen ist das ein notorisch nörgelnder Erbsenzähler.
Aber egal: Einfach rumdrehen und weiter in Morpheus Armen ruhen; da passiert nix; der will nur "spielen" ^^
Rechtlich kann er Dir eh nix wollen - in KEINEM der an gesprochenen Punkte!
Es gibt zwei zu beachtende und unterschiedlich zu bewertende Punkte, die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) und der Kaufvertrag. Wobei das Grundthema bei beiden das Selbe ist: "arglistige Täuschung"
Bei der Sachmangelhaftung kann man unter bestimmten Bedingungen zwar die Haftung ausschließen, dies aber nicht für Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind und dem Käufer verschwiegen werden.
Gleiches, genauer Vergleichbares gilt für den Kaufvertrag: Sind dem Verkäufer Dinge bekannt, die einen erheblichen, negativen Werteinfluss haben, müssen diese unmissverständlich (keine Umschreibungen, keine Beschönigungen) und vollständig (ein Frontschaden ist nicht nur eine nachlackierte Stoßstange) im Vertrag genannt sein.
Für den Vertrag gilt weiterhin, dass aufgeführte Dinge (zugesicherte Eigenschaften) auch tatsächlich so sein müssen: Eine zugesicherte Klimaautomatik ist keine tatsächliche Klimaanlage, ...
Je nach dem, was für ein Mangel oder Unstimmigkeit dann nach den Kauf auftritt, ist die Sachmangelhaftung oder der Vertrag betroffen und der Käufer kann Nachbesserung im Rahmen der Sachmangelhaftung oder Rückgabe bei unrichtigen Vertragsangaben verlangen und dann auch rechtlich durchsetzen.
Schwierigkeit für den Käufer liegt aber regelmäßig darin, dass bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer mit geltendem Ausschluss der Sachmangelhaftung (Gewährleistung) immer eine vorsätzliche ("arglistige") Täuschung nachgewiesen werden muss.
Hier liegt vermutlich auch der Grund, warum der Käufer den Namen und Adresse des Vorbesitzer haben möchte. Erfährt er von dem, dass bei seinem Verkauf Unfallschäden, Änderungen am Kilometerstand, ... genannt hat, die im jetzigen Vertrag fehlen, dann ist der notwendige Nachweis erbracht.
Allerdings ist man nicht verpflichtet, diese Daten zu nennen oder auch den damaligen Kaufvertrag vorzulegen. Bedeutet aber nicht, dass es dem Käufer verboten ist, diese Daten auf einem anderen Weg sich zu verschaffen.
Liegen hier Dinge vor, sind im Hinterkopf bekannt sind und die man vielleicht doch hätte beim Verkauf nennen müssen, dann sollte man sich überlegen, ob man sich mit dem Käufer nicht doch zusammensetzt um eine Lösung zu finden.
Ist einem als Verkäufer aber tatsächlich nichts bekannt - weil man selbst belöffelt wurde und dies auch nicht bei der Nutzung bemerkt hat - dann gibt es auch keine Haftung.
Anzumerken ist vielleicht noch, dass "nichts bemerkt hat" vor Gericht "hat nach objektiven Gesichtspunkten nichts bemerken können" bedeutet (keine Rechte aus Naivität oder erhöhter Schmerzbefreitheit) und die recht kurze Nutzung von nur wenigen Monaten vor dem Weiterverkauf nicht unbedingt einen positiven Eindruck hinterlassen.
Als alleinige Indizien ist das nichts, was dem Käufer nutzen könnte. Kommen dann aber noch einige Dinge immer mit der selben Auslegungsfähigkeit hinzu, kann das in ausreichender Menge dann schon auf die Füße fallen.
In aller Ruhe mal abwarten, ob er sich schriftlich
meldet. Telefonisch (möglichst noch voller Ärger
über eine gerade bezahlte Reparatur) kann er viel
erzählen und fordern. Warum hat er denn überhaupt
nach so langer Zeit einen "Gutachter" beauftragt?
Nach vorgenommener Reparatur wird die Sache noch
fragwürdiger. Einen Anwalt einzuschalten ist derzeit "Sturm im Wasserglas".
Rechtlich ist nach 8 Monaten und dem dargestellten
Kaufvertrag für ihn nichts zu machen.
Der Vorbesitzer geht ihn nichts an, er hat das
Auto von Dir gekauft.
- Empfohlen wird der Gutachtercheck -soweit
ich mich erinnern kann - vor dem Kauf. - Hätte der "betrogene?" Käufer gefragt,
dann wäre ihm möglicherweise "der Gutachter"
empfohlen worden mit dem Hinweis auf die
wahrscheinliche Aussichtslosigkeit. - Wie gut, daß hier jemand ist, der uns auf jede Ungenauigkeit, oder Nachlässigkeit
hinweist - ich hatte die 8 Monate tatsächlich
falsch eingeordnet.
Jaaa??!! .. ist mir noch gar nicht aufgefallen
"und die recht kurze Nutzung von nur wenigen Monaten vor dem Weiterverkauf nicht unbedingt einen positiven Eindruck hinterlassen."
Hmmm...
So lange hab ich selten ein Auto.
... seh' ch auch so:
Eine Halterschaft zwischen Sommer/Spätsommer und nächstem Frühjahr spricht b ei einem Fahrzeug in diesem Preissegment (~2000,-€) für ein Winterfahrzeug, das im Frühjahr wieder abgesoßen wird - und's "Mobbed" wieder aus dem Winterschlaf erwacht; oooder das "gute" Sommervehikel
Hallo,
danke für eure Antworten!!
Ich mach' jetzt erstmal einfach gar nichts ...
Ich warte ab ob sich der Käufer schriftlich bei mir meldet...
Wie gesagt, das Fahrzeug (es handelte sich um meinen schwarzen E34 525i) war in einem guten, gebauchten Zustand und wer meinen Testbericht gelesen hat, kann diesem auch entnehmen dass ich mit dem BMW sehr zufrieden war. Ich nutzte das Auto nur zweitrangig als Winterauto, eher als Zugmaschine - und da sich für mich eine andere Gelegenheit ergeben hat, kam der BMW eben wieder weg.
Zu dem Unfallschaden hinten links; da gab es nichts zu beheben, das wurde damals schon bei BMW erledigt (da hatte der Vorbesitzer wohl mal einen kleinen Unfall, es wurde die Türe hinten links getauscht - das hatte ich ja beim Wiederverkauf auch angegeben). Und die 700 Euro für Reparaturen war scheinbar für Radlager und Vorderachse, die es zu überholen galt (ebenfalls im Vertrag angegeben, gerade die Vorderachse ist ja eine bekannte E34 Krankheit v. A. bei höheren Laufleistungen).
Wie sich jetzt herausgestellt hat, ist dieser 'Gutachter' irgend ein dubioser Freund/Bekannter des Käufers, der in einer KFZ Werkstatt arbeitet.
Ich werde im Moment zwar mit Anrufen terrorisiert (welche ich ignoriere), ich möchte doch die Kontaktdaten des Vorbesitzers herausgeben ...
Naja, wie auch immer - Ich warte jetzt einfach mal ab. Ich habe das Auto guten Gewissens verkauft und meines Erachtens möchte die Käufer einfach nur Geld 'sehen'.
Ich hatte dem Käufer im Verkaufsgespräch sogar angeboten in eine Werkstatt zu fahren, damit er das Auto durchchecken lassen kann - dies lehnte er allerdings ab....
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
schönen Abend,
Grüße
catchrisblau
Ja, einfach nichts machen und abwarten.
Es ist zwar derzeit eine "Masche", dass man nach den Kauf mit irgendwelchen entdeckten Unfallschäden den Preis nochmals drücken will.
Aber manches Mal ist tatsächlich ein Unfallschaden vorhanden, den der Verkäufer nicht genannt hat. Darüber gibt es ja auch einige Threads in diesem Forum hier.
Für den Käufer sicherlich ärgerlich, aber für den (privaten) Verkäufer ohne Auswirkung, wenn es dem nicht bekannt war - selbst beim Kauf vom Vorverkäufer belöffelt wurde und auch keine weiteren Anhaltspunkte während der Nutzung bemerkt.
Einen verdeckten Unfallschaden sollte man nicht bestreiten (aber auch nie! einräumen), sondern überhaupt nicht darauf eingehen. Man kann nur durch unglückliche, missverständliche Ausdrucksweise den eigenen Kopf in die Schlinge stecken.
Es sollte ausschließlich mit einem stupidem "nichts bekannt" reagiert werden, nicht mehr! und nicht weniger.
Ob der Gutachter nun ein dicker Kumpel ist, ist ohne Beachtung. Entweder es stimmen die Aussagen in seinem Gutachten mit der Realität, oder er muss sich warm anziehen, wenn sein Gutachten vor Gericht geht.
Man muss da auch beachten, dass "Gutachter" oder "Sachverständiger" keine geschützten Begriffe oder Berufsbezeichnungen sind. So kann sich jeder nennen und Gutachten anfertigen.
Ärgerlich kann es nur hinterher werden, denn bei grober Fahrlässigkeit haftet ein Gutachter für alle dadurch entstandenen Nachteile unbegrenzt auch mit seinem Privatvermögen.
Aber wenn ein Bäckermeister ein Gutachten zu einem Unfallschaden schreibt und da ist tatsächlich dieser beschriebene Unfallschaden, dann ist dieses Gutachten nicht schlechter als das von dem gerichtlich bestellten TÜV Prof. Dr. Dipl. Ing. KFZ-Technik.