Ich habe einen Strafzettel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei nasser Fahrbahn erhalten. Nun meine Fragen :
1) Ab wann ist eine Fahrbahn nass und nicht mehr feucht. Nach welchen Kriterien haben sich österreichische Bezirksverwaltungsbehörden zu halten ?
2) Was tun wenn ich eine Anonymverfügung erhalten habe und sicher bin das die Fahrbahn nicht nass war ?
Danke für die Antworten


























