Für die Abmeldung benötigt man beide Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung 1+2, bzw. falls noch die alte Version vorhanden "Brief" und "Schein") und beide Nummernschilder (zum Abkratzen der Zulassungsplakette).
Anders geht es nicht und so lange, wie das Fahrzeug zugelassen ist, so lange ist auch der in den Papieren eingetragene Fahrzeughalter verantwortlich für die Bezahlung von Steuer und Versicherung.
Zahlungen einstellen geht auch nicht, das wären sogar Straftaten - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung.
Ohne miteinander reden geht es nicht. Entweder bekommt man die "fehlenden Teile" und kann das Fahrzeug selbst abmelden, oder man muss der anderen Seite alle bei sich eventuell vorhandenen Teile des Puzzles zur Verfügung stellen und zur Ummeldung auffordern.
Klappt das nicht, bleibt dann nur der Weg zum (Fach-)Anwalt. Der kann dann die entsprechenden Schritte einleiten, die zu einer Zwangsstillegung führen, ohne dass man sich selbst strafbar macht.
Allerdings ist dieser Weg weder schnell noch kostengünstig. Der Anwalt kostet und es vergehen mehrere Monate bis zu einer "kontrollierten" Zwangsabmeldung, in denen Steuer und Versicherung bezahlt werden müssen.
Wenn der Kontakt "nicht der Beste" ist, dann sollte man sich aufraffen und miteinander reden, wenn der Kontakt überhaupt nicht mehr möglich ist, dann zu einem Anwalt.