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Citroen C1 - Felgen

F
famelan123
October 30, 2013

Nein habe ich nicht.

Ich kann dir nur folgenden Link schicken, vielleicht kannst du ja mehr damit anfangen als ich.

http://proline-wheels-gutachten.de/ga/00199166

F
famelan123
October 30, 2013

Hallo zusammen,

ich habe einen C1
3 Türer
1 Litermaschine
Reifen 155/165/14

und habe mir jetzt neue Felgen der Marke ProLine Modell BX100 MG (5.5x14) angeschafft.

http://www.plw.eu/index.php?cat=COLLECTION&lang=DEU&product=BX100

Ich möchte wissen, wie es mit der TÜV-Abnahme aussieht?

Muss ich was beachten oder kann ich jetzt so normal weiter fahren?

Danke im Voraus für die Antworten.

MfG

Famelan

A
anon18010486
October 30, 2013

hast du beim kauf ne betriebserlaubnis bekommen??

mfg hanspeter

A
anon18010486
October 30, 2013

ja druck das aus wo citroen draufsteht und dann passt das meiner meinung nach, leg das ins handschuhfach.

A
anon18010486
October 31, 2013

Wenn Dein C1 ein Dreitürer ist (was Du genannt hast) UND die Bereifung 155/65-14 (was missverständlich genannt wurde), dann ist die Felge abnahme- und eintragungsfrei fahrbar.

Gutachten vollständig ausdrucken und mitführen.

Weiterhin zu beachten, dass zur Montage der Felge ausschließlich die in Spalte S03 auf dem ersten Blatt genannte Schraube verwendet werden muss (M12x1,5 - Kegelbund 60° - Schaftlänge 28mm).

Es ist davon auszugehen, dass die serienmäßigen Schrauben andere sind (würden in Spalte S01 und als Auflage S01 aufgeführt sein) und daher nicht verwendet werden können/ dürfen.

Hast Du als Bereifung 165/60-14, dann muss nach der Montage die Felge in einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, KTÜ, KÜS, GÜS, ...) abgenommen werden, ggf. vorab einige kleinere Karosseriemodifikationen im Bereich Übergang Kotflügel Heckschürze um eine ausreichende Radabdeckung zu erhalten.