Auch wenn es Yarisdriver etwas platt beschreibt, genau das stimmt, nicht unbedingt "umsonst", aber begründet.
Jede Geschwindigkeitsbegrenzung, die neben den allgemeinen Begrenzungen (zB. beim PKW 50 km/h innerhalb Ortschaften, 100 außerhalb geschlossener Ortschaften, 130 als Richt auf Autobahnen) muss! für eine Anordnung bzw. Vorhandensein objektiv nachvollziehbar begründet sein.
Somit kann man für jede! Limitierung bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsbehörde, Bauhof, ...) die Begründung der Anordnung einsehen. Das ist öffentlich und man hat ein Recht auf Einsicht. Sollte allerdings vorher anrufen und einen Termin absprechen, dann suchen die das einem auch raus oder liegt sogar als Kopie zum Mitnehmen bereit.
Sollte diese Begründung nicht nachvollziehbar sein oder nicht mehr existieren, kann man als ersten Schritt die zuständige Behörde zur Entfernung oder Erhöhung der Limitierung auffordern.
Sollte dem nicht nachgekommen werden, kann man die Überprüfung der Notwendigkeit, ggf. Entfernung oder Erhöhung vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht einklagen.
Es gibt in Deutschland verstreut einige Leute, die sich das zum Hobby gemacht haben und regelmäßig "unverständliche" Limitierungen genauer eruieren und dann ggf. auch versuchen das weg zu bekommen.
Das ist sogar sehr erfolgreich, sofern die Limitierung tatsächlich nicht (mehr) begründbar ist. Denen kann man sich anschließen und mitmachen, bzw. mit deren Unterstützung und Erfahrung dann dies selbst machen.
Dieses "erfolgreich" ist allerdings immer relativ zu betrachten. Sehr viele nicht sofort durchschaubare Limitierungen sind tatsächlich objektiv berechtigt. Sei es Lärmschutz (durch Messungen nachgewiesen); Unfallschwerpunkte, die man dann prima als Fähnchen auf der Karte der zuständigen Autobahnpolizei sich ansehen kann; neu erstellte Fahrbahnbeläge, die erst nach einiger Zeit die vollständige Griffigkeit (Reibungskoeffizient) erreichen; ...
Als Anlaufpunkt und zentraler Info- und Wissens-Austausch hat sich das radarforum.de herausgebildet. Einlesen, nachfragen und man wird sehr gute Hilfe bekommen, wie man wo vorgehen muss, um die vorhandene Begründung zu erfahren (an sich kein Problem, manchmal nur ein wenig aufwändig, bis zu der einen Behörde zu kommen, die genau dieses Limit "verursacht" hat).
Eines sollte aber unmissverständlich klar sein:
So lange, wie die Schilder aufgestellt sind, gelten sie auch, egal wie tatsächlich unnötig sie sind, ein Verwaltungsgericht bereits vor Tagen deren Entfernung angeordnet und der Trupp vom Bauhof schon neben dem Schild angehalten hat.