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Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Feuerwehrfahrzeuge?

A
anon18010486
September 11, 2008

Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Feuerwehrfahrzeuge? (Sonstiges / Quasselecke)

K
kasimir02
September 11, 2008

Grundsätzlich ja. Nämlich die Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Ausnahme: Einsatz. Hier nimmst Du mit dem Feuwehrfahrzeug, aber nur bei eingeschalteten Sondersignalen, Wegerechte und Sonderrechte in Anspruch. Aber dran denken: Blaulicht und Martinshorn an und am besten die Blaulichtfahrt der Leitstelle melden.

Des weiteren gilt aber auch hier der §1 der Straßenverkehrsordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme.

T
Tucson2007
September 11, 2008

Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen !

C
Cb80
September 12, 2008

ICh weiss:-) Es war noch sehr Früh am Morgen und ich hab´s net richtig gelesen! Sorry! Aber gute Antwort

K
kasimir02
September 11, 2008

Schamesröte bei so viel lob...😉

C
Cb80
September 12, 2008

ABER 🙂

Die Fahrt mit "Sonderrechten" (Blaulicht,Martinshorn) berechtigt nicht dazu z.B. an der Kreuzung einfach drüber zu bügeln!

Kommt es zu einem Unfall Wird der Fahrer des Einsatzwagens genauso zur rechenschaft gezogen wie jeder andere!

Die "Sonderrechtefahrt" setzt nähmlich nicht die STVO ausser Kraft!

@ Kasimir: Das Recht zur Fahrt mit Sondersignalen wird von der Leitstelle ausgegeben! Sollte die es nicht erwähnen, so hat der Fahrer des Einsatzwagens nachzufragen ob die Fahrt unter Sondersignal stattfinden darf!
Ansonsten gute Antwort, bekommst auch ein Hilfreich!

MFG
ein Wehrführer 🙂

K
kasimir02
September 12, 2008

@ Cb80 Das meint ich ja mit:

Des weiteren gilt aber auch hier der §1 der Straßenverkehrsordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme.

Schönes WE Noch 🙂

ebenfalls ein Wehrfürer