Parken von über Nacht ungenutzten Dienstfahrzeugen in reinen Wohnbereichen
Dürfen über Nacht ungenutzte Dienstfahrzeuge regelmäßig auch in reinen Wohnbereichen abgestellt werden und somit zur drastischen Verschärfung der ohnehin vorhandenen Parkbroblematik beitragen ?
J A,
so fern es sich um PKW oder Kleintransporter handelt; LKW dagegen nicht
Auch ICH habe regelmäßig ein Dienstfahrzeug vor der Türe stehen,das nicht gebraucht wird,außer wenn ich einen Noteinsatz habe.....genauso könnte es ja bei DENEN auch sein !? Und FALLS es SO ist,dann werden die,genau wie ich auch,ne Bescheinigung haben,das die ÜBERALL parken dürfen,sogar in Fußgängerzonen oder zur Not in Halteverboten ! Aber selbst wenn nicht,kann man es ihnen nicht verbieten,wie meine Vorredner schon gesagt haben. Solange die angemeldet und nicht entstempelt o.ä. sind. MfG
Wie ist der Begriff "Dienstfahrzeug" zu verstehen?
Ist das ein LKW, oder ist das z. B. ein Audi A6 von einem Aussendienstmitarbeiter?
Des weiteren ist der Begriff Wohnbereich dehnbar wie ein Gummiband.
Sollte es bei Euch auch nur einen Gewerbebetrieb geben, handelt es sich um einen gemischten Wohnbereich. Und da reicht das Vorhandensein eines Discounters oder einer Gärtnerei schon aus, weil die ja auch von LKW´s angefahren werden müssen.
In Deutschland wird hier nicht zwischen PKWs unterschieden. Wichtig ist nur das die Steuern bezahlt werden und ein gültiges Kennzeichen montiert ist...
Liebe Grüße!
Dienstfahrzeuge können ALLE sein...normale Pkws ja sowieso,aber auch Lkws von zB Tiefbaufirmen,die dann womöglich noch nen Hänger mit Minibagger hintendran haben! Gibts bei mir hier auch....wenn beispielsweise der Strom irgendwo ausfällt oder Telefon und der Fehler gesucht werden muß,springen NICHT 5 Leute mit Spaten rum,DANN kommt eben SO EIN Lkw mit seinem Baggerchen......und DIE haben eben nicht selten auch ne Ausnahmegenehmigung,das die FAST überall parken dürfen.