Würde ihnen während der Garantiezeit zur Renaultwerkstatt raten, da es im Garantiefall und bei fehlendem Servicenachweis im Scheckheft zum entfall der Garantie kommen könnte. Das steht alles in den Garantiebedingungen des Herstellers.
Bei der vom Hersteller vorgegebenen Inspektion geht es ja nicht nur um den Ölwechsel, sondern auch um die Überprüfung/Wartung mehrerer vom Hersteller vorgeschriebenen Komponenten.
Seit 2010 besteht nicht mehr die Pflicht die Inspektion direkt von der Herstellervertragswerkstatt durchführen zu lassen, sondern dies kann auch eine freien Werkstatt tun (z.B. ATU o.a.), jedoch mit der entsprechenden Eintragung ins Scheckheft und unter Berücksichtigung der Inspektionsvorgaben des Herstellers. Rein rechnerisch wird es sich nicht viel nehmen.
siehe Beitrag
http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html