ich habe aus versehen ein gtöntes Spielglas(Außenspiegel) gekauft.
Kann ich das ohne eintrag in der Zulassung verwenden?
muß ich mein neues getönres Spiegelglas eintragen lassen?normal ist ungetönt
H
hattil
May 01, 2014
A
anon18010486
May 01, 2014
Eintragung ist ohnehin nicht, entweder das Glas ist zugelassen - irgendwo ein Aufdruck mit einem E und Zahlen folgend - oder nicht.
Ist es zugelassen, dann gut, ist es nicht, dann ist das unzulässig.
H
hattil
May 01, 2014
das Glas ist über eine freie Werkstatt gekauft
A
anon18010486
May 01, 2014
Das hat nichts mit dem Kaufort zu tun, entweder sind die Spiegelgläser zulässig oder nicht.
Sind die zulässig, dann müssen sie nicht eingetragen werden - warum auch, die sind ja zugelassen.
Sind die unzulässig, dann können die nicht eingetragen werden, etwas, was aufgrund seiner Bauausführung unzulässig ist, kann nicht durch eine Eintragung zulässig werden. Eine Eintragung verändert keine Bauausführung.
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