Da ich Alkoholkonsum und Joints rauchen nur dann für verwerflich halte, wenn man sich danach ans Steuer setzt, ansonsten aber beides sehr befürworte (obwohl ich selber nur Tabak rauche), kriegste von mir eine ordentliche Antwort.
Das Strafmaß hängt stark davon ab, welche Menge traunsteiner Südhang man bei Dir sichergestellt, und dem Richter ab. Denn nicht der Besitz geringer Mengen für den Eigenkonsum, sondern der Handel ist illegal. Falls der Richter Bob Marley Fan ist, wirste straffrei ausgehen oder mit Bewährung davon kommen. Falls Du an einen von Becksteins Schergen gerätst, wirds sicher heftiger. Denn die Menge, die noch als Eigenbedarf gilt, ist nicht eindeutig festgelegt und schwankt von Bayern bis Schleswig-Holstein sehr stark.
Da die Tat nicht im geringsten mit Drogen am Steuer in Verbindung gebracht werden kann, wirste, was den Führerschein anbetrifft, höchstwahrscheinlich straffrei ausgehen. Und halt bitte an der Regel fest, die Du ja schon eingehalten hast. Wer einen gezwitschert oder geraucht hat, geht zu Fuß. Weiter so! Und sag das bitte auch den anderen Buam und Dirndln.