Die Blinkerei, insbesondere bei der Zufahrt / Einfahrt in einen Kreisverkehr hat jede Glaubwürdigkeit und damit Interesse einer Beachtung verloren.
Ich habe seit ziemlich genau 40 Jahren den Führerschein und an dieser Stelle der Kreiseleinfahrt eines durch den Gesetzgeber gelernt - egal wie, ist immer falsch.
Als ich meinen Führerschein 74 gemacht hatte, musste man bei der Einfahrt blinken. Wer da nicht geblinkt hatte, musste Strafe zahlen, ist durch die Fahrprüfung gefallen (der Prüfling vor mir).
Muss, weil Änderung der Fahrrichtung und einbiegen auf eine andere Straße = Blinken, was sonst und wie an jeder anderen Ecke. Hat man nicht geblinkt, war das brandgefährlich, weil das Abbiegen ohne zu blinken brandgefährlich ist.
Heute ist das Blinken verboten, weil es - richtig erraten - brandgefährlich ist, wenn man blinkt, denn dann hat der Fahrer an der nächsten Einfahrt Probleme das einzuordnen und es werden brandgefährliche Situationen und ganz schlimme Unfälle passieren.
So wie zB. in Frankreich oder Norwegen und anderen europäischen Ländern, wo sich die Schrotthaufen an den Kreiseln schneller stapeln als abtransportiert werden können, denn da muss man blinken bei der Einfahrt in den Kreisel.
Das gehört zu den Regeln, die wir haben, damit sich welche bei entdeckter Missachtung aufregen können.
Neutral betrachtet völlig lächerlich, wenn etwas heute lebensgefährlich sein soll, was man gestern noch unbedingt machen musste um nicht in Lebensgefahr zu geraten und heute Großteile von Europa machen, ohne sich ausgerottet zu haben; im Gegenteil, die müssen es machen, weil sie sich sonst ausrotten würden.
Also nicht nur die Blinkerei bei der Einfahrt zum Kreisel, die Blinkerei ist grundsätzlich überflüssig - haben unsere höchsten Gerichte entschieden.
Blinken oder nicht blinken gilt nicht als verlässliche Information, aus der man irgendwelche Rechte oder Ansprüche ableiten könnte.
Blinkt jemand und biegt dann doch nicht ab und es knallt, dann ist es für Schuld ohne und Haftung nur geringes Interesse, ob da nun geblinkt wurde oder nicht - es lassen sich keine (Vorrang-)Rechte und wenn überhaupt nur geringe (Schadensersatz-)Ansprüche ableiten (unter anderem OLG Saarbrücken Az.: 4 U 228/07 – 76).
Wenn einer mit dem Ding richtig hantiert, dann kennt der die aktuellen Gesetze; und wenn einer irgendwas oder garnichts mit dem Ding macht, dann kennt der die aktuelle Rechtsprechung.
Und nie vergessen, egal wann wo wie oder nicht, es ist immer brandgefährlich, was heute gemacht oder gelassen wird - spätestens ab der nächsten Änderung dann auch für alle nachzulesen und zu bejubeln; zumindest wenn man nicht darüber nachdenkt.