Beim parken mit parkscheibe,gibt es dort eine kulanzzeit?
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Die Kulanz ergibt sich aus deiner Ankunftzeit.
Und das Staatssäckel muss kontinuierlich
aufgefüllt werden ...
WIE HOCH IST DIE KULANZZEIT NACH ABLAUF DER EINGESTELLTEN PARKSCHEIBE?
Eine Karenzzeit gibt es nicht (OLG Hamm NJW 84 746 = StVE Nr. 12). Formal ist eine Verwarnung bei Überschreitung der höchstzulässigen Parkdauer nicht zu beanstanden.
Hallo "thomiebrb",
eine Kulanzzeit für abgelaufene Parkzeit mit Parkscheibe liegt, wenn überhaupt, im Ermessen der behördlichen Kontrollorgane. Wenn die Parkzeit beendet ist, dann ist sie beendet ... es sollen schon "Damen" beobachtet worden sein, die geduldig auf den Ablauf der Zeit am Fahrzeug gewartet haben, sekundengenau! Da viele Kommunen, Gemeinden und Städte hier eine "riesige" Einnahmequelle vorfinden, lohnt sich sogar die Einstellung von Personal. Einziger Wehrmutstropfen: des Autofahrers Leid ist des anderen Arbeitsplatz ...
Es gibt momentan eine Sendereihe im Fernsehen, die sich genau mit diesen Kontrollorganen befasst ... wenn ich diese beiden "krauthackigen Flachzangen im Menschenkostüm" schon sehe, könnte ich in den Fernseher latschen :-((((
m.f.g.
Raucher
Oh oh, da wurde ich evtl. etwas missverstanden ... mein Groll bezieht sich auf die "Geier" unter denen, nicht gegen alle dieser "Zunft" und schon gar nicht grundsätzlich! Ich gehe zu 100% konform mit dir, dass eine Kontrolle und auch ein handeln notwendig ist, aus genau den Gründen, die du beschreibst.
Du kannst ja schon 29 Minuten rausholen, indem Du bis 1Minute nach voll oder halb wartest und dann die Parkuhr aufrunden Kannst.
Also:
1/2 Stunde maximale Parkzeit, Ankunft zB 10.01Uhr,
Parscheibe auf 10.30 eingestellt.
Das ist doch schon gut Karenzzeit, oder?
Nein!
Wenn die Zeit abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.
Genau darin liegt doch der Sinn einer Parkscheibe.