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Kurzkennzeichen

J
Joachim610
September 28, 2008

Ich erwerbe ein Kurzkennz. auf meinen Namen. Dieses gebe ich einer anderen Person zur Nutzung. Welches -rechtlich fundiertes- Risiko besteht für mich (z.B. "geblitzt" worden) ?
Joachim Talman

R
Raucher
September 28, 2008

Moin "Joachim610", dass solltest du lassen!
Das Kurzkennzeichen ist eigentlich nicht auf eine Person beschränkt, sondern auf ein Fahrzeug ...

Wenn also eine "fremde Person" mit diesem Fahrzeug fährt ist das eine Sache, aber nicht das Kennzeichen aus der Hand geben, b.z.w. an ein anderes Fahrzeug basteln.

m.f.g.
Raucher

A
anon58550229
September 28, 2008

Jooo, DAS erfüllte dann den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs .. und Fahrens ohne Zulassung und Versicherungsschutz.

A
anon39237634
September 28, 2008

Theoretisch kommt dann der Schreib zu dir aber Du kannst ähnlich wie bei angemeldeten Fahrzeug auch angeben das Du nicht gefahren bist, musst dann aber den Fahrer benennen.

Damit solltest Du eigentlich aus dem Schneider sein, falls das Photo des Blitzers dir nicht stark ähnelt...

Beste GRüße!

A
anon18010486
September 28, 2008

Kurzzeitkennzeichen sind NICHT übertragbar. Werdet ihr erwischt, gibt das richtig Mecker von der Rennleitung.