Hallo. In meinem FzSchein steht bei Nr. 22 folgendes:
" zul. Ges-Gew.d.Zuges max. 2900Kg*ww. AHK lt. EGTG/ABE Stufe PM 5 ab Tag Erstzul."
was bedeutet das?
Lt. FzSchein darf ich 1350 kg (O.1) ziehen. Und mein technisch zulässiges Gesamtgewicht (F.1) sind 1890kg.
Darf ich dann nur einen Wohnanhänger von 1010 kg ziehen???


























