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A
anon50720089
October 06, 2008

Ich habe ein Fahrzeug gekauft und habe den Brief. Laut Verkäufer hat er bei der Abmeldung den Schein nicht bekommen.
Wie kann ich jetzt trotzdem den Wagen anmelden, wie muss ich vorgehen ??

O
opelfan
October 06, 2008

das ist korrekt. Bei der Abmeldung wird der Fz-Schein einbehalten, bei der Anmeldung gibt es einen Neuen.

A
anon50720089
October 06, 2008

Dei Zulassungsstelle hat mir heute morgen gesagt das ich ohne den Fahrzeugschein mein Auto nicht anmelden könnte!!

R
Raucher
October 06, 2008

Hallo "iceman",
da hat die Zulassungsstelle Recht und Unrecht zugleich ...
Die vollständige Auskunft hätte lauten müssen, dass du entweder den Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung benötigst!

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt man folgende Dinge/Unterlagen:

Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
eine Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte")
TÜV-Bericht
AU-Bescheinigung
Personalausweis
Steuereinzugsermächtigung
bisherige Nummernschilder (entfällt, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist)

Quelle: http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32_32/umschreibung_von_ausserhalb.php

(siehe unter: Unterlagen / Gebühren)

m.f.g.
Raucher