sehr geehrte damen und herren.
ich habe ein imbisswagen von deutschland nach spanien ( fuerteventura) überführt. es handelt sich um ein fiat dokato bauja 1992. er ist im besitz eines gültigen tüf und asu sowie allen abnahmen die ein verkauf zulassen. ich habe auch bersitz meine eiführsteuer bezahlt und habe mir für die zulassund ein unternehmen genommen. es handelt sich hierbei um eine einheimiche gestoria. leider wurde die zulassung verweigert. mit der begründun?
1: sie lassen keine wohnwagen zu!
2: das auto (LKW ) sei zu alt.
und in der 3 gestoria sagte mann mir?
3: das fiat dokato nicht zu gelassen werden.
ich bin auf fuerteventura angemeldet und lebe hier seit 2 jahren.
leider kann mir keiner sagen auf welcher gesetzlicher grundlange die zulassung verweiget wird.
ich bitte sie der sache nachzugehen da ich mich nicht einverstanden erklären kann mit dieser behandlung.
ich bitte um auskunft und um übersendung von genauen bestimmungen die diese ablehnung gerechtfertigen. es geht doch nicht an das wir innnerhalb der eu die sicherheit der fahrzeuge ander bewerten.
ich möcht sie auch bitten mir den empfang dieses schreibens zu bestätigen.
für ihre hilfe möchte ich mich schon jezt bedanken.
mfg
peter becker


























