Hallo Fachleute,,
ich habe zur Zeit ein Problem mit dem Verkäufer meines Gebrauchtwagens und möchte Sie daher um eine unverbindliche Rechtsauskunft bitten.
Zur Vorgeschichte
Ende 2007 kaufte ich als Zweitwagen einen OPEL ASTRA F CC, Baujahr 1996, mit geringer Laufleistung (ca. 52 000 km). Mit dem PKW wurde eine Probefahrt von ca. 5 bis 6 km unternommen, bei der sich keine Unregelmäßigkeiten bemerkbar machten.
Mitte Januar 08 zeigten sich dann erste Unregelmäßigkeiten in den Betriebsanzeigen. Ein Werkstattbesuch Ende Januar erbrachte dann, dass
A) im vorderen Wagenbereich schweißarbeiten durchgeführt wurden
(nur von unten zu sehen),
B) Querlenkerbuchsen, die der TÜV-Nord vorher beanstandet hatte,
nicht repariert wurden,
C) das Tragbild der Bremsscheiben nicht in Ordnung ist,
D) Kühlflüssigkeitsverlust vorliegt,
E) der Klopfsensor entweder defekt ist oder eine Fehlfunktion anzeigt und
F) das die Gurtstrafferfahnen abgetrennt wurden.
Meine Fragen nun zu den vorliegenden Fakten:
1)Ist dieses Fahrzeug noch als verkehrstüchtig anzusehen?
2)Der Austausch der Querlenkerbuchsen wurde von einem Kfz-Meister
Kösling aus Jelmstorf als nicht angezeigt abgetan obwohl diese
Reparatur vom TÜV gefordert wurde.
Kann dies Korrekt sein?
3)Darf mit manipulierten Sicherheitssystemen (abgetrennten/entfernten
Gurtstrafferfahnen) überhaupt noch gefahren werden? Ist dies
sicherheitstechnisch relevant und rechtlich zulässig?
4)Wenn von einem GAU auszugehen ist, können dann die Airbag`s noch in
Ordnung sein?
Nachtrag
Mitte Januar 08 platzte während einer Fahrt der Kühler. Ab diesem Vorfall wurde der PKW stillgelegt/abgemeldet.


























