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Kfz Zulassung ohne Konto

A
anon32625740
September 16, 2007

Kann ich ohne ein Konto in Deutschland kein Auto mehr zulassen?

N
naumannffm
September 16, 2007

Geht zumindest in Frankfurt nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer. Sowiet mir bekannt ist wird das bundesweit umgesetzt.

A
anon60508382
September 16, 2007

Warum solltest Du nicht? Du meinst doch ein Girokonto? Weder Finanzamt noch Versicherung bestehen auf einer Einzugsermächtigung- wäre mir jedenfalls das Neueste. Insofern kannst Du die Beträge auch bar einzahlen. Es gibt übrigens auch Banken, die geben Konten auf reiner Guthabenbasis, das nur so am Rande (rein gesetzlich müsste das ja jede Bank, aber die meisten zicken rum und da der 'Bewerber' meist eh nicht in bester Verfassung ist, setzt er sich nicht durch). Schöne Grüße!

F
frp84
September 16, 2007

In Baden-Württemberg ist es auch nicht mehr möglich ein Kraftfahrzeug ohne eine Einzugsermächtigung an- bzw. umzumelden.

A
anon63303437
September 16, 2007

Seit 01.01.2006 gibt es eine neue Regelung. Um das Tfinanzamt vor Steuerschulden im KFZ- Bereich zu schützen, werden nur noch Autos zugelassen, deren Halter eine Einzugsermächtigung von einem Girokonto erteilt. Gibt es kein Girokonto, dann gibt es für denjenigen auch keine Zulassung.
Gruß Tom

A
anon61778373
September 17, 2007

Ganz einfach: Ohne Konto (und Einzugsermächtigung) keine Zulassung.
Lex est.

E
Elchtester
June 09, 2008

Ja so ist es.
Es gab wohl in der Vergangenheit bei den ständigen Steuererhöhungen und Rückwirkenden Steuerforderungen öfter Probleme mit Bürgern, die nicht willig gezahlt haben.
Jetzt lassen sich unsere Beamten gleich eine Vollmacht zum plündern geben. Keine Einzugsermächtigung - keine Zulassung.

Übrigens treiben die Zulassungsstelle inzwischen auch Rückstände aus der KFZ-Versicherung ein. Versicherung nicht bezahlt - keine Zulassung.

A
anon6235185
June 09, 2008

Ganz einfache Aussage, wie von meinen Vorrednern schon richtig erläutert: Ohne Kontoverbindung keine Zulassung!

Wenn du selbst kein Konto hast, so musst du jemanden finden, der dir seine Kontoverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer zur Verfügung stellt.

gruß

M
mistervac
August 16, 2008

wie ist das verfassungsrechtlich möglich ?
mir leuichtet ein, dass das Erteilen einer Einzugsermächtigung als Persönlichkeitsrecht schwächer wiegt als das Inetresse der Behörde, die Kfz Steuer einzutreiben, aber es kann doch nicht sein, dass eine Person, die , aus welchen Gründen auch immer, über keine Bankverbindung verfügt, kein Kfz zulassen kann.

A
anon58550229
August 16, 2008

Wenn Du keine Bankverbindung hast/bekommst, wirst Du vom Finanzamt als finanziell nicht zuverlässig eingestuft; dann haben die Angst um ihre Steuerkröten und lassen Dich KFZ-mäßig "im Regen stehen"

Verfassungsrechtlich wurde diese Praxis meines Wissens noch nicht überprüft. .. und wo kein Kläger - da kein Richter. So einfach machen die "Brüder" sich das.

A
anon18010486
August 17, 2008

So ganz kann ich den Antworten meiner Vorredner nicht zustimmen.
Nicht nur für die Zulassung eines Fahrzeuges braucht man ein Konto, sondern auch für den Arbeitgeber/ Gehalt, Tel.-Kosten, Strom, Gas, Versicherungen und, und, und!

Mit Bargeld kann man an ganz vielen Stellen nicht mehr zahlen.

Allerdings nun zur Zulassung eines Fahrzeuges:
Auf Antrag und mit einer Begründung warum kein eigenes Konto bei einer Bank geführt wird, kann, nicht muss, das Finanzamt/ KFZ-Steuer, eine Ausnahmegenemigung erteilen.
MfG
rama