Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes am aktuellen Wohnort.
Und das ist so eine Geisterbehörde, die sich gerne versteckt. Mal als komplett eigenständige Behörde (Gebäude), auch gerne ohne Publikumsverkehr, mal als eigener Verwaltungsbereich im Straßenverkehrsamt.
Und damit das Ganze nicht zu leicht wird, gibt es häufig noch je nach Wunsch unterschiedliche Ansprechpartner und Örtlichkeiten, wo die dann sitzen.
Am Besten bei der Stadtverwaltung, Landratsamt, Bürgerbüro, ... über die zentrale Info-Rufnummer anrufen und nachfragen, wer wo und wann.
Und etwas Vorsicht bei der Wortwahl, die Begrifflichkeit mit "neu beantragen" kann schnell in eine falsche Richtung führen. Besser und für den Gegenüber leichter zu erfassen vielleicht eine "Neuausstellung wegen Beschädigung".
Sollte der aktuelle Führerschein vor 2013 erstellt worden sein, dann ist ein biometrisches Passbild zur Neuanfertigung notwendig.
Je nach Erlaubnisklassen, Alter des Führerscheins und eigenem Alter ggf. auch ärztliche Gutachten zur Verlängerung dieser Erlaubnisklassen.