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In der Probezeit zu schnell gefahren / rechtskräftig erst nach Ablauf der Probezeit

A
anon59222132
October 25, 2008

Hallo,
Ich bin vor 2 Wochen zu schnell gefahren und habe nun Post bekommen. Es waren außerorts 39 km/h zu viel. Zum Zeitpunkt des Vergehens war ich noch in der Probezeit. Diese Probezeit ist vor 3 Tagen abgelaufen. Ein Freund meinte, es zählt bei der Bestrafung der Zeitpunkt, wann die Strafe rechtskräftig wird. Könnt ihr mir weiterhelfen ob der Tatzeitpunkt oder der "Überführungszeitpunkt" zählt? Weil davon hängt ab, ob ich nochmal 2 weitere Jahre Probezeit, ein Aufbauseminar und ein Monat Fahrverbot auf mich zukommen oder "lediglich" die Punkte und die Geldstrafe.

A
anon18010486
October 25, 2008

Kurz und knapp, es zählt der Tatzeitpunkt.

A
anon58550229
October 25, 2008

Herzlichen Glückwunsch ! ...

... zum Gewinn eines Aufbauseminars, weiterer zwei Jahre Probezeit und mindestens einem Monat Fahrverbot -- zusätzlich gibts natürlich als "Bonus" die Punkte in Flensburg und 'ne Geldstrafe.

Stichhaltig ist der TATZEITPUNKT ... und der lag ja wohl noch in der Probezeit.