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Darf auf einem Gehweg ohne extra Hinweis auf eine Parkerlaubnis geparkt werden?

A
anon32625740
October 30, 2008

Ätsch, zu langsam.

H
heidischaefer
October 30, 2008

Bürgersteig 3,60 kein Hinweisschild auf Parkerlaubnis; wird sogar von Transportfahrzeugen/Kleintransportern zugeparkt. Was kann ich konkret dagegen tun? Es ist immer derselbe Fahrer, auf dessen Autowerbung wir tagelang blicken?
Außerdem gehört der Bürersteig zu unserem Grundstück.

A
anon32625740
October 30, 2008

Parken auf dem "Bürgersteig" ist verboten.
Wenn ein Zwiegespräch nichts nützt und die Kiste eine Behinderung darstellt, die Ordnungsmacht informieren.

btw: Der "Bürgersteig" vor einen Grundstück gehört der Gemeinde und nicht dem Hauseigentümer.

A
anon58550229
October 30, 2008

... in den 3 Sekunden, die ich zu spät war, habbich aber ne Menge Buchstaben mehr als Du hingekritzelt ^^

A
anon18010486
October 30, 2008

Nein, auf einem Gehweg darf überhaupt nicht geparkt werden, wenn das nicht ausdrücklich per Beschilderung, oder entsprechenden Markierungen, oder beidem, erlaubt ist. Es heißt deshalb 'Gehweg' und nicht 'Parkweg'.

A
anon32625740
October 30, 2008

Angeber

A
anon58550229
October 30, 2008

Parken auf dem Bürgersteig ist verboten, wenn nicht ausdrücklich per Verkehrsschild erlaubt.

Einfach mal den Fahrer höflich drauf ansprechen; bei Privatgrundstück hast Du ja auch Hausrecht und kannst Hausverbot erteilen 😉 . Normaler Weise ist aber doch der Bürgersteig öffentlicher Grund?!

Ansonsten: Ordnungsamt hilft weiter - wenn der gute Mann die ersten Knöllchen hinter der Scheibe hat, wird er spätestens nachdenken, sich einen "günstigeren" Parkplatz zu suchen.