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Neuanmeldung eines KFZ

A
anon61273671
November 06, 2008

Hallo,
Im August 2007 habe ich ein Motorrad abgemeldet.
In diesem Jahr habe ich im August das Kennzeichen für weitere zwei Monate reservieren lassen.
Wenn ich jetzt, im November, das Mopped wieder anmelden möchte, ist dieser Vorgang dann eine normale Wiederzulassung oder wird der Aufwand grösser, weil die Frist von 12 Monaten abgelaufen ist?
TÜV hat das Mopped noch...

Für Antworten wäre ich wirklich dankbar...

Grüsse

Flippes

A
anon58550229
November 06, 2008

Das ist ne ganz normale Wiederzulassung.

Mittler Weile wird der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung erst nach 7 Jahren vorübergehender Stilllegung ungültig und muss erst nach dieser Frist komplett neu beantragt sowie eine Vollabnahme gem. §21 StVZO vorgenommen werden.

A
anon61273671
November 06, 2008

Oh prima,
dann lohnt sich die Anmeldung für ein bisschen Spass im Winter ja doch...

Grüsse von Majas Blumenwiese

A
anon61273671
November 06, 2008

Hallo Flippes,
wie Lo schon bemerkte...

Ist eine normale Wiederzulassung...

Und: Sorry für Maja´s Blumenwiese

Gruß
Br

A
anon61273671
November 06, 2008

Aber, äh...Flippes
Is dat bei frostigen Temperaturen nicht ein bischen kalt? Nix für Weicheier...

A
anon65550947
November 07, 2008

@Lo

Bist Du dir da sicher?

Ich hab mal mit dem TÜV gesprochen, da hies es das diese Regelung nicht mehr gültig wäre....

Beste GRüße!

A
anon58550229
November 07, 2008

Uuuups ... DAS kann natürlich sein, dass eine solche Regelung mittler Weile aufgehoben ist. --- Dann lösche ich es mal schnell wieder in meinem Posting, bevor sich da jemand ungewollter Unbill aussetzt. ___ Danke für den Tipp und die Richtigstellung. __ Beste Grüße - Lothar

A
anon61273671
November 07, 2008

Hi,
heute war ich beim Strassenverkehrsamt und habe mein Mopped ganz normal wieder zulassen können....
11,70€, ist ja überschaubar...

Danke für die Antworten..

Flip

A
anon61273671
November 06, 2008

Danke für die Info.
Es wäre ein ziemlich grosser Aufwand, alles neu machen zu müssen.
Motorrad aufm Hänger zum TÜV, Vollabnahme usw.
So ists etwas einfacher..

Schönen Abend 🙂

A
anon58550229
November 07, 2008

Danke @Flippes ... den schönen Abend hatte ich 🙂

### EDIT

Hier stand eine Info, die offenbar mittler Weile nicht mehr aktuelles Recht darstellt.

Der entsprechende §23 Abs. 4 StVZO (alt) bzgl. Fahrten zur Zulassungsstelle/TÜV mit entstempelten Kennzeichen wurde zum 01.03.2007 ungültig.

Daher habe ich die Textpassage entfernt.