Über 1,1 Promille sind als Straftatbestand zu sehen.
Dir wurde also befristet die Fahrerlaubnis entzogen (für ein Jahr?); gab es denn beim Entzug bereits eine MPU-Auflage?
Dann ist diese zwingend zu erfüllen - da gibt es kein Pardon. Dazu gehört ein mindestens sechsmonatiger Nachweis, keinen (!) Alkohol getrunken zu haben. "Kontrolliertes Trinken" ist nicht, das fällt bei den Urin-Screenings auf.
Alternative zur MPU: 15 Jahre warten, dann darf die Behörde wegen der einen Sache keine MPU mehr anordnen.
Im Gegensatz zum Fahrverbot, nach dessen Ablauf man den Führerschein wieder per Post zugestellt zurückbekommt, muss beim Entzug der Fahrerlaubnis die Wiedererteilung beantragt werden - drei Monate vor Ablauf der Sperre.
Es kann aber auch sein, dass dann erst die MPU-Auflage vom Straßenverkehrsamt erteilt wird.
Das vermute ich in deinem Fall, da du drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung stellen sollst.
Stelle den Antrag, abwarten, was dann kommt. Es ist Ermessenssache der Behörde, ob eine MPU gefordert wird - das ist allerdings oft der Fall.
Mehr zum Thema MPU hier: http://www.verkehrsrecht-strafrecht-muenchen.de/Aktuelles/mpu-umgehen-alkohol-fuehrerschein-zurueck