Gebrauchtwagen Zahnriemen (Gewährleistung)
Hallo!
Habe eine dringende Frage.
Und zwar habe ich mir im September 2016 einen gebrauchten Mazda 323(80.000 km) bei einen Gebrauchtwagen Händler gekauft und Gestern ist mir der Zahnriemen gerissen(lt.ÖAMTC),also der Zahmriemenspanner ist seitlich rausgestanden.
Aber der Händler sagte das der Zahnriemen im Sep.2016 neu gemacht worden ist,es ist auch der Aufkleber am Motor.
Jetzt würde mich interessieren ob ich für den Schaden aufkommen muss oder eben der Händler weil lt. Kaufvertrag habe ich ein Jahr Gewährleistung.
lg. Lukas
Das sollte problemlos ein Gewährleistungsfall sein.
Falls der Verkäufer den Riemen nicht selbst gewechselt hat, wäre ggf. auch die ausführende Werkstatt in der Haftung.
Okay vielen Dank für die rasche antwort!
Bei Verschleißteilen kommt es anscheinend immer auf den Einzelfall an:
http://www.kaufrecht24.de/welche-gewaehrleistung-gilt-bei-verschleissteilen/
Aber wenn der Zahnriemen erst kurz davor gewechselt worden sein soll, spricht das schon für einen Mangel, so wie ich das sehe...
Der Zahnriemen ist kein Verschleißteil, sondern ein Ersatzteil.