Unser Grundstück mit einer kleinen Einfahrt mündet in eine Einbahnstrasse,
zu meiner rechten ist unsere Hecke direkt an unsere Ausfahrt, diese ist etwas länger als ein Auto. Die Strasse besitzt keinen richtigen Fussgängerweg. Zwei Autos passen kaum nebeneinander. Nun parkt des öfteren irgendein Auto an unserer Hecke und zwar so das ich nur mit umständlicher Fahrerrei (muss teilweise auf das Nachbargrundstück was vor mir ist)überhaupt von meinem Gundstück auf die Strasse komm. Kann ich ein schild an die Hecke anbringen "Parken verboten"?
Irgendein Auto? Auflauern und die Dame oder den Herrn einfach mal auf das Problem aufmersam machen. Kommunikation ist manchmal das beste Mittel.
Ansonsten bleiben dann nur noch das Ordnungsamt, die Polizei und dein Anwalt. Schilder darfst meines Wissens nicht einfach nur so aufstellen. Aber deine Einfahrt blockieren .........
Obwohl, manchmal würde ich auch ganz gerne mal ein Schild aufstellen ......
Gruß
BigM
Da die Straße nicht Dein Eigentum ist, darfst Du dort auch nicht das Parken verbieten; da musst Du schon eine Eingabe mit Begründung beim Ordnungsamt der Kommune einreichen; vielleicht hilft's.
In Deinem Fall vielleicht leider, in vielen Fällen aber zum Glück, darf nicht jeder, der es möchte vor seinem Grundstück Verkehrszeichen aufstellen.
Sprich mit Dem Halter/ Fahrer des Fahrzeuges und zeig Ihm Deine Problematik.
Beachte bitte aber auch, das häufig Hecken, Büsche und Sträucher viel zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt wurden und werden.
Und wenn die dann groß sind, reichen sie häufig in den Straßenraum rein!
Wenn Du Dich also an den Fahrer oder ans Ordnungsamt wenden möchtest, prüf erst mal Deine Grenze bis zur Mitte vom Grenzstein und schau Dir dann Deine Hecke an! Wenn alles stimmt, oK.,wenn nicht, überleg genau was Du machen willst,
es könnte sonst nach hinten los gehen.
MfG
rama
Ich denke es spricht aber nichts gegen einen freundlichen Zettel hinter dem Scheibenwischer um auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Eventuell ist ein Schild "Bitte Einfahrt freihalten" an der Grundstücksgrenze auch ok.
Um ein Parkverbot auszusprechen fehlt Dir auf jeden Fall die Berechtigung.
StVO. §12 Halten und Parken:
(1) Das Halten ist unzulässig
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
(3) Das Parken ist unzulässig
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber