H seitlich erwischt, was sollte die Versicherung zahlen ?
Hey,
dwadwawdawdadwawdawdawd
Totalschadenabrechnung ist Zeitwert minus Restwert.
Grob über den Daumen: Zeitwert zum Zeitpunkt des Unfalls wird bei etwa 1.000 Euro liegen; Restwert irgendwo bei 600 Euro, also wird es irgendwo 400 Euro von der Versicherung geben, oder 400 oder vielleicht auch 700.
Reparaturkosten über Zeitwert bedeutet Totalschaden
1.400 bei Zustand okay, der hier allerdings nicht vor liegt. Vorschäden, schlechter Pflege und Wartungszustand, erhebliche Mängel und TÜV demnächst fällig sind alles Dinge, die den OK-Wert drücken.
Nun ist der Wagen allerdings noch fahrbereit und ließe sich für relativ kleines Geld wieder über den TÜV bringen (Annahme), daher ein relativ hoher Ankaufswert bei einer Restwertbörse.
Wobei der Restwert/Ankaufwert egal ist: ist der hoch, dann zahlt die Versicherung weniger, ist der gering, dann zahlt die Versicherung mehr. In der Summe gibt es Zeitwert ersetzt.
Du sprichst so ein Fach-Chinesisch
Da gibt es schon ein paar Fachbegriffe, ohne denen es kaum geht:
Zeitwert ist der Wert des Fahrzeugs, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls, also unmittelbar vor dem Auftreffen hatte. Wenn der Sachverständige etwas von 1.400 Euro für OK-Zustand sagt und Dein Fahrzeug nun alles andere als "OK" war, dann wird der Zeitwert Deines Wagen um einiges unter dem "OK-Wert" liegen.
Somit liegt der Zeitwert irgendwo um die 1.000 Euro.
Bei einer Schadensreparatur werden die Reparaturkosten eingeschätzt, liegen die Reparaturkosten über dem Zeitwert, handelt es sich um einen Totalschaden und es wird nur der Zeitwert ersetzt.
Bei einer Totalschadenabrechnung behältst Du den Wagen, der Wagen wird nicht von der Versicherung abgekauft. Da der Wagen noch einen Restwert hat und zu diesem Restwert von Dir verkauft werden kann und Dir somit Geld einbringt, hat der Wagen jetzt noch einen gewissen Wert.
Der Schaden, der Dir entstanden ist und ersetzt werden muss, ist der Zeitwert vor dem Unfall, abzüglich dem Wert, den der Wagen jetzt, nach dem Unfall noch hat.
Hatte der Wagen vor dem Unfall einen Zeitwert von 1.000 Euro und hat jetzt mit dem Unfallschaden immer noch einen Restwert von 500 Euro, so hast Du einen Vermögensschaden von 500 Euro erlitten und bekommst diesen Betrag erstattet.
Es mag ja sein, dass die Reparatur von nur der Tür 1.000 Euro kostet, nur interessiert das hier nicht, weil es kein Reparaturschaden, sondern ein Totalschaden ist, der nach dem Fahrzeugwert und nicht nach den Reparaturkosten abgerechnet wird.
Das ist die übliche und leider auch korrekte Situation bei sehr alten Fahrzeugen: die haben kaum noch einen Wert, bei eigentlich geringen Unfällen mit relativ geringen Beschädigungen entstehen jedoch Reparaturkosten, die über dem Fahrzeugwert liegen und damit einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen.
Was man dann an Geld erstattet bekommt, ist nur sehr gering, das liegt daran, dass der Wagen auch nur einen sehr geringen Wert hatte und dieser Wert erstattet wird, nicht die Reparaturkosten.
Der schlechte Witz ist nicht das Angebot der Versicherung, sondern der Wert Deines Fahrzeugs, insbesondere mit dem dann nochmals schlechten Zustand. Ein herunterhängender Himmel, eine siffende Ölwanne, Vorschäden an der Karosserie sind doch keine wertsteigernden Eigenschaften.
Inkontinenz ist nicht mal bei einem Menschen etwas, was unter charmant, liebenswert oder sexy läuft und ihn besonders anziehend macht.