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Wenn ein Fahrzeug abgemeldet bzw. stillgelegt wird, hat es keine Zulassung mehr.
Die Nummernschilder (ein Wort) sind dann entsiegelt worden und dürfen so nicht mehr verwendet werden. Sie werden dem "Abmelder" wieder zurückgegeben, wenn er es möchte. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher "Brief") bekommt der Halter auf jeden Fall zurück, ohne die wäre das Auto ja unverkäuflich.
Die Vergabe derselben Nummernkombination ist sofort wieder möglich.
Es ist z.B. kein Problem, ein Auto abzumelden und direkt ein anderes mit derselben Nummer wieder anzumelden.