Seit 2016 ist ein neuer, neunstündiger Kurs für alle FS-Klassen vorgeschrieben, ist so im § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:
"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“
Die alte Bescheinigung reicht also nicht mehr aus.
https://www.bussgeldrechner.org/erste-hilfe-kurs.html