Schadensrabatt übernehmen
kann ich die schadensrabattklasse meiner oma übernehmen - auch wenn sie als alleinhalter des kfz eingetragen war/ist?
Nein,
der Schadensfreiheitsrabatt kann nur in direkter Linie übertragen werden!
Ehemann auf Ehefrau, Vater, Mutter auf Kinder,
Kinder auf Vater und Mutter.
Das allerdings nur, wenn der Rabatt auch wirklich erfahren worden ist oder konnte.
Das heißt die Person die den Rabatt übertragen bekommt, muß min. über die schadensfreihen Jahre ( SF....) in der lange gewesen sein, wenigstens zeitweise, das Fahrzeug des Versicherungsnehmers ( Oma)zu fahren. Und muß es auch zeitweise gefahren haben!?
Kurz gesagt, Du kannst nicht, wenn Du seit z.B.3 Jahre den Führerschein hast, in die Klasse SF 15 eingestuft werden.
Die Versicherung auf einen der Eltern übertragen und dann Dein Fahrzeug über diese Versicherung auf den Elternteil laufen lassen. Nur das geht. Am besten Ihr sprecht mit Eurem Versicherungsvertreter!
MfG
rama
Sollte auch bei der Oma gehen und hängt vom Verhandlungsgeschik mit dem Versicherer ab....
LG!
Yes, schließe mich dem Beitrag von @minerva an. Reine Verhandlungssache. Also sei geschickt im Umgang mit den Versicherung-Schlips-Trägern ....... ! )
Versicherungen gibt es ja Gott sei Dank wie Sand am Meer.
Gruß
BigM