Zum Thema Nachtrunk und Berechnungsmöglichkeiten hier in paar Infos:
https://www.bussgeldkatalog.org/nachtrunk/
Deine Angaben und die der Mitfahrer werden, wenn sie glaubwürdig sind, mit einberechnet. Gerade was die MPU angeht, die aber erst bei mehr als 1,6 Promille verpflichtend ist (darunter nicht) und da es auch um Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis geht, ist das sehr wichtig.
Warte, was da an Post vom Amt kommt. Damit gehst du dann zum Verkehrsrechtsanwalt und lässt dich beraten bzw. vertreten.
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im April 2017 entschieden, dass eine MPU nicht automatisch ab 1,1‰ verlangt werden dürfe. Erst ab 1,6 Promille schreibe § 13, Satz 1 Nr. 2c der Fahrerlaubnisverordnung/FEV bei einem Ersttäter eine MPU vor. Bei besonderen Begleitumständen der Trunkenheitsfahrt (Bierflasche am Steuer oder ähnliches) kann eine MPU allerdings weiterhin auch unterhalb von 1,6‰ gefordert werden. (kfztech.de)