Mein Nachbar betreibt im Haus nebenan ein Uhrengeschäft. Seine Kunden parken auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen vor den Wohnhäusern, also auf öffentlichen Parkplätzen. Muss er für seine Kunden nicht Kundenparkplätze zur Verfügung stellen, da wir uns in einem Wohnraumgebiet befinden? Wo parken dann die Anwohner?
Hintergrund: der Nachbar beschwert sich, wenn wir manchmal ein paar Zentimeter in seiner Einfahrt stehen, weil der Parkplatz vor unserem Haus (Mietwohnung) mal wieder von einem seiner Kunden belegt ist.
Es gibt noch mehrere Geschäfte in der Straße, doch die Inhaber arrangieren sich mit den Anwohnern, sodass es nur Probleme mit diesem Herrn gibt.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus bitte?























