Na womit wohl? Das geht sicher ans zuständige Ordnungsamt und dann kommt demnächst ein Knöllchen von dort.
Das absolute Haltverbot heißt so, weil da aus bestimmten Gründen (enge Straße, Ausfahrt, Feuerwehrdurchfahrtsbreite....) nicht mal gehalten werden darf, geparkt schon gar nicht. Auch nicht um jemanden aussteigen zu lassen.
Parken im Haltverbot (wer sein Auto verlässt, parkt) kostet ab 20€, je nachdem ob da noch was dazukommt (Behinderung, Gefährdung....). Die Anwohnerin hat das falsche geparkte Auto fotografiert, ohne erkennbare Person - ja, darf sie. Es gibt sogar "Petz-Apps" um solche Falschparker anzuzeigen. Ganz legal. "Parkplatz war voll" ist keine stichhaltige Begründung eines Verkehrsverstoßes. Dann muss man sich eben einen anderen suchen...
https://www.bussgeldkatalog.de/halten/