Vorsicht: LED-Scheinwerfer und -rückleuchten sind grundsätzlich eine bauliche Einheit, deshalb auch geklebt, verschweißt etc. Jede Veränderung daran, wie etwa Öffnen und Einbau anderer LED-Leuchtmittel, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Ist das TFL defekt, muss die ganze Leuchte erneuert werden.