Zwangsstilllegung
Mien Auto wurde diese Woche zwangsstillgelegt weil mein TÜV abgelaufen ist.Das ganze trotz mehrmaliger Absprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde,das ich mich kümmere und darum bemüht bin dies zu ändern.
Aus beruflichen Gründen hat sich dies jedoch länger hingezogen als denen anscheinend lieb war.Das Auto stand aber die ganze Zeit und wurde nicht bewegt.
Als ich nun gestern Abend Heim kam,musste ich feststellen das mein Auto zwangsstillgelegt wurde.
Dazu müssen sich die Personen auf mein Grundstück begeben haben um die Plaketten abzukratzen.
Meine Frage:Ist das rechtens oder kann man dagegen vorgehen?
Vielen Dank schon mal im vorraus für Antworten und Hilfestellungen zu diesem Thema!
Das der TÜV abläuft,wusstest du spätestens,als der Wagen bei der letzten TÜV-Untersuchung war,also mindestens 2 Jahre.Dass deine Versprechen nicht wirklich viel wert sind(Zitat;" trotz mehrmaliger Absprache............usw.",sieht man am Resultat.
"bemühen" reicht nicht.Man muss etwas tun,das Auto zum TÜV
bringen,solange es angemeldet ist.
Im Rahmen der Amtshandlung hatten die Mitarbeiter des Strassenverkehramtes auf jeden Fall das Recht dein Grundstück zu betreten.Das Stillegen des Kfz. geschah auch aus der Fürsorgepflicht für die Allgemeinheit.
Die Schuld,dass es dazu gekommen ist, liegt nicht bei der Behörde,sondern einzig allein bei dir.
Genauuuu so is' dat ... Wer in die Jahre kommt, wo er stärkere Reize braucht, passiert eben auch mal sooo was
hallo fichtli,
ich muß mich meinen vorschreibern anschließen,
wenn dir die zulassungsbehörde dein fahrzeug entstempelt hat, wird dem ganzen wie du oben erwähnt hast, schon ein längerer schriftverkehr vorangegangen sein.
sicherlich solltest du einen mängelbericht bekommen haben oder ähnliches, hier hat man dir eine frist eingeräumt den mangel zu beheben.
nachdem du anscheinend aus privaten gründen keine zeit hattest dieser aufforderung nachzukommen wird dir die zulassungsbehörde auch schriftlich mitgeteilt haben, dass wenn du der aufforderung nicht nachkommst, dein fahrzeug zwangsstillgelegt wird.
nach verstreichen der zeit erfolgt die zwangsstillegung ohne weiter vorankündigung.
wobei ich aus eigener erfahrung sagen kann, dass jede zulassungsbehörde einen gewissen ermessenspielraum ausüben kann.
in der regel wird in meinem zulassungsbezirk, kein fahrzeug wegen abgelaufener hu entstempelt es sei denn, dass der halter offensichtlich keine lust hat der aufforderung nachzukommen, oder zusätzlich eine versicherungsanzeige deiner versicherunggesellschaft vorliegt.
das betreten deines privatgrundstückes ist völlig legitim wie schon hosenmatz ausführte.
zur gefahrenabwehr und zum schutze der allgemeinheit mußte die maßnahme durchgeführt werden, da du ansonsten jederzeit dein fahrzeug hättest nutzen können.
dann wäre das richtig unlustig geworden: fahren ohne hu, fahren ohne gültige betriebserlaubnis, fahren ohne versicherungsschutz....
Tut mir leid,"fichtli" könnte es sein, das da mehr hinter steckt?
Ich kann das so, wie Du das beschreibst nicht ganz nachvollziehen?
In folgenden Fällen kann die Ordungsbehörde die
Zwangsstilllegung eines Fahrzeuges veranlassen:
Nicht gezahlte Versicherungsprämie
Nicht gezahlte KFZ- Steuer
Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges
abgelaufene HU / AU
Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb des Fahrzeuges nicht ab- oder umgemeldet.
Erst kommt eine Aufforderung zur Zahlung von Versicherung oder KFZ- Steuer, der Beseitigung der Mängel oder Um- oder Abmeldung.
Dann kommt die Anordnung
und sollte dann weder der Aufforderung noch der Anordnung gefolgt worden sein, wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges von der Ordnungsbehörde angeordnet.
Und unter diesen Umständen ist auch das Betreten Deines Grundstückes absolut rechtens!
Übrigens werden die nachfolgenden Schritte die möglich sind, wenn Du Dich nicht an die Aufforderung und Anordnung hältst, immer mit angekündigt.
Heute, bietet fast jeder Autohändler eine HU / AU Abnahme in der eigenen Werkstatt an und ein Abhol -und Bringservice ist auch bei vielen Werkstätten möglich!
Also Zeitmangel kann keine Entschuldigung oder Rechtfertigung sein.
MfG
rama