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Wer muss die Abschleppkosten nach Kfz-Diebstahl übernehmen?

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pluems
December 31, 2008

Hallo..mir wurde mein Auto gestohlen..selbiges würde nach einem durch den Täter verursachten Unfall abgeschleppt und sichergestellt..nun meine frage..muss ich dafür die Kosten des Abschleppunternehmen zahlen?

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PepeJones
December 31, 2008

wenn du mindestens teilkasko hast, übernimmt die versicherung solche kosten. würde ich jetzt mal sagen.
check doch mal deinen versicherungsumfang/vertrag oder ruf da an.

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anon32625740
December 31, 2008

Japp, sowas übernimmt normalerweise die Teilkasko.

Falls keine besteht, wird der Eigentümer des Fahrzeuges in die Pflicht genommen.

Mann hat dann die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg wieder an sein Geld zu kommen, was für gewöhnlich aber aussichtlos ist, da die Autodiebe selten was im Beutel haben.

A
anon45725177
December 31, 2008

Einmal die Bedingungen der Kasko bzw. Vollkasko lesen oder
der Schutzbriefversicherung .Ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub vorhanden?
Bei der Versicherung nachfragen bringt Klarheit!
Wenn es keine der Versicherungen übernimmt,musst du selbst bezahlen.
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/versicherung-steuer/kfz-diebstahl-kasko.html

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PepeJones
December 31, 2008

ggf. kann man hinterher den dieb für alle folgekosten haftbar machen

A
anon32625740
December 31, 2008

Japp, hab ich gerade dazu geschrieben. Hab ich beim Ersten speichern vergessen.--Guten Rutsch--

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PepeJones
December 31, 2008

dir auch 😉

I
iga
January 08, 2009

Neben der versicherungsrechtlichen Frage der Eintritts-verpflichtung - grundsätzlich muß die eigene Haftpflicht-versicherung auch Abschlepp- und Bergungskosten erstatten, da üblicherweise das Liegenbleiben im Verkehrsraum, bzw. auf fremden Grundstücken ein Fremd-schaden ist,
wird zu prüfen sein, ob die Kosten des Abschleppens überhaupt richtig und angemessen vom Abschleppdienst berechnet wurden.
Eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung können Sie bei der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienst-unternehmer e.V. (www.iga-verein.de) per eMail oder Fax (09407-3153) mit der Übersendung einer Rechnungskopie bekommen.
Wenn zudem eine Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Sicherstellung anordnet, so bekommt die Abschlepp-rechnung die Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft.
Diese kann die Abschleppkosten eigentlich nur dem Täter
berechnen ?
Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer