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Kann ich am selben Tag zweimal wegen zeitlich begrenzter Mischbeschilderung (Z.283 u. Z.286) verwar

K
Kriechbaumer
January 02, 2009

Ich bin vormittags im einschränktem Haltverbot (gültig von 7-13 Uhr)verwarnt worden, nachmittags erneut im Haltverbot gültig (13-18 Uhr). Ich hatte das Auto völlig unverändert an der gleichen Örtlichkeit geparkt. Ist das rechtens?

B
Blecky
January 02, 2009

Soweit ich das einschätze ist das Korrekt, denn Du hast einmal im EINGESCHRÄNKTEN Halteverbot gestanden und am Nachmittag im Halteverbot.
Das sind 2 verschiedenen Regelungen die da greifen und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Wärst Du halt rechtzeitig wegefahren...

Blecky

A
anon45725177
January 02, 2009

Zwei Schilder = zwei Strafmandate.Was sollte daran nicht rechtens sein.Dort wo diese Schilder stehen ist Parken verboten.Lernt man doch schon wenn man den Führerschein macht,oder?

http://de.wikipedia.org/wiki/Halteverbotszone

A
anon18010486
January 02, 2009

Einfach nicht dort zu parken, obwohl sowohl Park- als auch Halteverbot besteht, wird also gar nicht erst in Erwägung gezogen?

A
anon32625740
January 02, 2009

JA!

B
Blecky
January 02, 2009

Nö, warum denn?

Regeln sind doch nur dann von Wichtigkeit solange sie das eigenen Wohlbefinden schützen.
Alle anderen Regeln sind ohne wirkliche bedeutung und nur so nur zum Spaß aufgestellt worden.
Wenn man dann aber merkt das der Spaß recht teuer werden kann geht das große gejammere los wie man da wieder rauskommt...
Das war immer so, ist noch so und wird immer so bleiben - zumindestens bei den Deutschen Micheln!
Blecky

A
anon32394960
January 02, 2009

Wirklich sehr ärgerlich aber ein Rechtsstreit lohnt wohl nicht....

A
anon58550229
January 03, 2009

Wenn ich vormittags 'ne Fensterscheibe einhaue ... und am selben Tag nachmittags noch ma' Eine --- dann muss ich auch beide bezahlen.

Ist das beim Falschparken sooo schwierig nachzuvollziehen?!

A
anon63303437
January 03, 2009

Dä, Lo jetzt weisste Bescheid, gelle 😉))

A
anon58550229
January 04, 2009

Solch juristisch kolorierten Texte sind mir viel zu trocken ... wenn ich Die alle lesen würde, bekäme ich ein Dehydrierungsproblem ^^

A
anon58550229
January 04, 2009

... wer macht denn auch soooowas??!!

A
anon63303437
January 04, 2009

Ich nicht! Ich konzentriere mich immer nur auf EINE Ordnungswidrigkeit. Dann brauch ich keine schnöden, "juristisch kolorierte Texte" zu lesen, um zu wissen, was mich erwartet 😉))
Bitte keine Debatte anberaumen, war als Scherz gedacht

M
MatzeW
January 10, 2009

Zwei Knöllchen sind in diesem Fall rechtens, da du ja gegen 2 Verkehrszeichen verstoßen hast und das zu unterschiedlichen Zeiten.

Beide Verstöße werden im Normalfall jeweils 15 EUR kosten. Hierbei handelt es sich dann nur um Verwarnungsgelder, womit kein Eintrag in VZR Flensburg erfolgt.

Das zweite Knöllchen könntest du maximal kippen, wenn du zugibst das du dort sehr lange Zeit gestanden hast. Dann wird es auf jeden Fall noch teurer und im schlimmsten Fall kann man dir noch die Behinderung des Verkehrs vorwerfen.
Solltest froh sein, daß du nicht abgeschlepppt worden bist, weil dann wäre es weitaus teurer geworden.

Von der Seite her -> Verstöße akzeptieren und bezahlen.

Rechtlich dagegen vorgehen bringt rein gar nichts; außer höhere Kosten.

A
anon58550229
January 03, 2009

... aber dabei ZWEI Scheiben puttgemacht 😉