Hier dürfte es Probleme geben, da der Traglastindex von 91 niedriger wie der jetzige 94er ist. Demzufolge können die Reifen die Tragkräfte eventuell nicht aufnehmen, womit es auch keine Abnahme und damit legale Verwendung gäbe.
Das heruntersetzen des Geschwindigkeitsindexes ist weniger tragisch. Im Moment verbaut V=240km/h. Neuer Index wäre H=210km/h. Liegt die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über 210km/h müsste ein gut sichtbarer Aufkleber im Tachobereich angebracht werden (mit max. 210).
Sofern diese Reifen noch nicht eingetragen sind, wird hierzu sowieso eine gesonderte TÜV-Abnahme nötig. Von der Seite her also gleich mit dem TÜV-Prüfer sprechen ob es möglich ist oder nicht.