Zu meiner mietwohnung gehört ein parkplatz.
Vor dem haus sind insgesamt 4 parkplätze für die Mieter vorhanden.
Die parkplätze sind im 90° Grad-Winkel zur
Straße angelegt.
Links und rechts der parkplätze stehen Zäune.
Man kann also von Parkbuchten sprechen
die eindeutig zum grundstück des hauses gehören.
Allerdings sind die parkplätze nicht als
privatparkplätze gekennzeichnet.
Wie verhält sich hier die rechtslage?
Muß eine Kennzeichnung ( zb: ein Schild )
angebracht werden, das es sich hier um einen P-parkplatz handelt?
Und wenn ja müssen die schilder nach DIN sein?
Oder sind diese maßnahmen nicht nötig?
MfG: Frank Helmer






















